Lutz Liebscher
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SPD
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Frage von Marius H. •

Können Sie die Prüfung eines AfD verbots ansprechen?

Die AfD ist nach §21 GG verbotswürdig. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/menschenrechtsinstitut-voraussetzungen-afd-menschenrechte-verbot-100.html
auf https://innn.it/afdverbot gibt es mittlerweile über 250.000 unterschriften für ein AfD verbot. Sowohl 2024 als auch 2025 sind hier in Thüringen Wahlen, wie Sie wissen. Verfassungswidrige, rassistische Parteien wie die AfD haben nichts in irgendwelchen Parlamenten zu suchen.

Lutz Liebscher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf die wichtige Petition. Ich teile das Anliegen, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lutz Liebscher

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