Frage an Lutz Knopek von Oliver T. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Knopek,
ich bin etwas irritiert über die aktuelle Kampagne der FDP, speziell über den Slogan "Ehe für alle. Egal wer wen liebt - alle verdienen die gleichen Rechte. Nur mit uns." (siehe etwa https://twitter.com/fdp_de/status/370547213174206464/photo/1 ) Wie passt das zusammen mit der Abstimmung zum "Eheschließungsgesetz für gleichgeschlechtliche Personen" vom 28.06.2013, bei der die FDP beinahe geschlossen gegen das vorgeschlagene Gesetz gestimmt hat (sie eingeschlossen)?
Viele Grüße
Oliver Tacke
Sehr geehrter Herr Tacke,
vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage.
Es ist kein Geheimnis, dass die FDP für die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe steht und das volle Adoptionsrecht umsetzen möchte. Sie wissen auch, dass CDU und CSU in dieser Frage noch anderer Meinung sind. Da in einer Koalition nicht mit wechselnden Mehrheiten abgestimmt wird und die Union in mehreren Punkten anderer Meinung ist, wurde wie von Ihnen beschrieben abgestimmt. Ich werte die Signale der letzten Wochen aber so, dass sich die Union in dieser Frage in einem Prozess des Umdenkens befindet. Insofern bin ich zuversichtlich, dass in der kommenden Legislaturperiode die volle rechtliche Gleichstellung in einer Koalition von Union und FDP realisiert werden kann. Die FDP fordert gleiche Rechte und gleiche Pflichten für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Deshalb muss von der Höfeordnung bis zum Pfändungsrecht noch einiges getan werden. Schwule und bisexuelle Männer sollen nach dem Willen der FDP künftig auch nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden.
Wie Sie wissen, hat diese Koalition im Bereich der Gleichstellung auf Initiative
der FDP dennoch viel erreichen können. Da Sie die Haltung der Union kennen,
können Sie die umgesetzten Punkte sicherlich richtig einschätzen:
1. Volle Gleichstellung bei der Einkommenssteuer.
2. Volle Gleichstellung bei Erbschaft-und Grunderwerbssteuer sowie beim BAföG.
3. Reform des Sorgerechts: Wir haben Leitbild des gemeinsamen Sorgerechts
beschlossen. Ein Vater kann die gemeinsame Sorge auch ohne Zustimmung der Mutter
beim Familiengericht beantragen. Eine Ablehnung darf es nur noch bei
Kindeswohlgefährdung geben.
4. Seit 2009 werden erstmals Menschenrechtsprojekte für Lesben und Schwule im
Ausland gefördert. Zugleich müssen Staaten, die Strafnormen gegen Homosexuelle
verschärfen, mit Auswirkungen auf die Entwicklungszusammenarbeit rechnen. Im
Fall von Uganda und Malawi wurde die Budgethilfe gestrichen.
5. Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit 10 Millionen Euro Startkapital
gegründet.
6. Lebenspartner gleichgestellt im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht.
Das sind beachtliche Erfolge, gerade im Gegensatz zu den Ergebnissen der Großen
Koalition und Rot-Grün in diesem Politikfeld.
Ich hoffe sehr, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Lutz Knopek