Frage an Lutz Knopek von Thomas Z. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Knopek,
Sie haben gegen den ESM gestimmt, dafür bin ich Ihnen dankbar. In der hinsicht scheinen Sie das "F" in FDP noch in Ehren zu halten.
Ich habe allerdings eine Frage zum ESM-Vertrag, die Sie mir hoffentlich beantworten können:
In Artikel 4 Ziffer 2 steht:
Der Gouverneursrat und das Direktorium beschließen nach Maßgabe dieses Vertrags in
gegenseitigem Einvernehmen, mit qualifizierter Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit. Bei allen
Beschlüssen ist die Beschlussfähigkeit erreicht, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder, auf die
insgesamt mindestens 2/3 der Stimmrechte entfallen, anwesend sind.
In Artikel 4 Ziffer 3 steht:
Die Annahme eines Beschlusses in gegenseitigem Einvernehmen erfordert die Einstimmigkeit
der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder. Die Annahme eines Beschlusses in gegenseitigem
Einvernehmen wird durch Enthaltungen nicht verhindert.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Was gilt denn nun, einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit?
Ich war der Ansicht, dass eine einfache Mehrheit reichen würde, doch von seiten einiger Politiker, die für den ESM gestimmt haben, hieß es, die BRD hätte ein Vetorecht. Dies ließe sich aus Artikel 4 Ziffer 3 durchaus ableiten.
Ich hoffe Sie können mich hier aufklären.
Freundliche Grüße,
Thomas Zink