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Lutz Knopek
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Frage von Uwe R. •

Frage an Lutz Knopek von Uwe R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Knopek,

die FDP ist im Zusammenhang mit einer hohen Geldspende aus dem Hotelgewerbe in die Kritik geraten. Zufällig im Jahr der erfolgten Geldspende wurde im neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz (was für ein bekloppter Name) die Mehrwertsteuer im Hotelbereich gesenkt. Der Vorwurf lautet: die FDP ist käuflich. Ich glaube - besonders in der Politik - nicht an Zufälle, vielmehr an Interessen und Strategien.
Nach meiner Meinung lässt sich allerdings der Vorwurf des Stimmenkaufs entkräften, wenn alle MdBs, die dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt haben, vor der Abstimmung von der oben erwähnten Geldspende wussten und somit abwägen konnten. Wussten Sie persönlich von der Geldspende? Wurden alle FDP-Abgeordneten vom Vorstand oder vom Geschäftsführer vor der Abstimmmung schriftlich auf die Geldspende hingewiesen?
Wenn ja, warum stimmten Sie dennoch dem Gesetz zu? Wenn nein, warum glauben Sie, dass die Geldspende rein gar nichts mit der Abstimmung zu tun hat?

MfG Uwe Reinecke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Reinecke,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir hatten im Wahlkampf ja bereits die Gelegenheit, uns kurz am FDP-Stand und bei der FDP-Wahlparty persönlich kennenzulernen.

Zur Ihrer Frage: Mir war die Geldspende der Substantia AG vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag nicht bekannt. Die Mitglieder der Fraktion wurden weder von der Bundespartei noch von der Fraktionsführung darauf hingewiesen, was aber auch nicht üblich ist. Ich habe von dieser Spende erst aus der Zeitung erfahren.

Grundsätzlich möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch auf folgende
Punkte hinweisen:

1. Die FDP hat die von der Substantia AG rechtmäßig erhaltenen Spenden entsprechend der Vorschriften zur Parteienfinanzierung binnen zweier Tage bei der Bundestagsverwaltung angezeigt. Der Spiegel konnte deshalb gar keine Millionenspende der FDP „enthüllen“, weil die FDP selbst den Eingang der Spenden bereits zuvor pflichtgemäß veröffentlicht hatte.

2. Der behauptete Zusammenhang zwischen Spenden der Substantia AG in den Jahren 2008 und 2009 und der gemeinsamen Forderung von Union und FDP, dem Übernachtungsgewerbe den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zuzugestehen, ist frei erfunden. Die Substantia AG ist - anders als behauptet - an Hotelbetrieben nicht beteiligt. Richtig ist im Übrigen, dass das Tourismuskonzept der FDP-Bundestagsfraktion schon in der 14. Wahlperiode für diese Ermäßigung eingetreten ist. Die Bundespartei hat diese Forderung in ihrem Programm „Arbeit hat Vorfahrt“ zu Bundestagswahl 2005 erstmals und damit lange vor der Spende der Substantia AG aufgenommen.

3. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in Abschnitt 156 seines Urteil zur Parteienfinanzierung vom 9. April 1992 ausdrücklich festgehalten:

„Spenden an politische Parteien, auch Spenden juristischer Personen, sind nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger Höhe zulässig. Gefahren für den Prozeß der politischen Willensbildung, die sich hieraus ergeben können, beugt Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG vor, der von den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben.“

Entsprechend dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat sich die FDP auch bei der Spende der Substantia AG verhalten.

4. Für das Bundesverfassungsgericht ist das eigene Bemühen der Parteien um Spenden Ausweis „der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, wie es der Grundsatz der Staatsfreiheit verlangt.“ Mehr noch: Im Abschnitt 98 des Urteils heißt es weiter: „Deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung.“

5. Parteien haben den Verfassungsauftrag, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen allein können die Kosten der Parteiarbeit nicht decken. Im Abschnitt 91 seines Urteils hält das Verfassungsgericht fest: „Die Parteien müssen nicht nur politisch sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben.“ Wenn die Parteien ihrem Auftrag nicht nur aus Steuermitteln gerecht werden sollen, müssen sie die rechtliche Möglichkeit haben und nutzen dürfen, Spenden einzuwerben. Die Gesetzgebung zur Parteifinanzierung in Deutschland legt dabei zu recht strenge Maßstäbe an und ist weltweit vorbildlich.

6. Mit Blick auf die demokratische Kultur in Deutschland wäre es schädlich, einen Zusammenhang zwischen Spenden an eine Partei und politischen Entscheidungen herzustellen. Deshalb ist es unzulässig zum Beispiel die Tatsache, dass die Schwarz-Rote Bundesregierung 2009 die Abwrackprämie verlängert hat, in den Zusammenhang mit einer kurz zuvor an SPD und Union ergangenen Spende eines namhaften Automobilherstellers zu stellen oder Spenden aus der Solarwirtschaft an die Grünen mit deren Festhalten an der Übersubventionierung der Energieerzeugung durch Solaranlagen zu sehen.

7. Auch die SPD (in den tourismuspolitischen Leitlinien) und die Partei Die LINKE (im Bundestagswahlprogramm) haben sich für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für das Hotelgewerbe ausgesprochen. Die Grünen in Bayern ebenso. Dies zeigt, dass diese Regelung überparteilich für sinnvoll gehalten wird. Die gespielte Empörung der Oppositionsparteien ist daher allein dem politischen Opportunismus geschuldet.

Ich hoffe, mit meiner Frage ein wenig zur Versachlichung der Debatte beizutragen.

Viele Grüße nach Göttingen

Dr. Lutz Knopek MdB