Frage an Lutz Knopek von Ernst H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Knopek,
Danke für Ihre Antworten, die mich zu Nachfragen veranlassen:
Ist Qualitätssicherung statisch? Wer nach 30 Jahren in einem fremden Beruf wieder auf Grund seines Jahrzehnte zuvor erworbenen Titels einen Betrieb gründen will, der darf. Ein im selben Zeitraum im Beruf gebliebener angestellter Handwerksgeselle muss viele Hürden überwinden um (vielleicht) eine Genehmigung zum selbständigen Unternehmen zu erhalten.
Bitte begründen Sie folgenden Sachverhalt: Der Verbraucher entscheidet täglich, ob er einen Schuh beim Discounter oder Fachgeschäft kauft. Der Kunde wählt täglich zwischen ungelernten Pizzabäckern und Küchenmeistern in der Premium-Gastronomie. Bei Backwaren ist das nicht möglich: Ohne Meistertitel darf nicht gebacken werden.
2003/04 wurde das Inhaberprinzip abgeschafft. Ich dachte, dass sei noch so. Sie schreiben „Die FDP setzt sich z.B. für die Abschaffung des Inhaberprinzips im Handwerk ein“ Können Sie diesen Widerspruch auflösen, bitte?
Zu erleichterten Anerkennung von „anderen Zugangswegen“: 1961 bereits schrieb das BVerfG, der Meistervorbehalt habe seine Berechtigung, solange von Ausnahmetatbeständen großzügig Gebrauch gemacht würde. Die Politik hat in dieser Richtung nichts erreicht. Im gleichen Zeitraum (48 Jahre!) wurden Bäder dreimal, Dächer zweimal, Schuhe mehr als Hundertmal erneuert. Und Hunderttausenden wurde durch die Politik der Weg in eine meisterfreie Existenzgründung verweigert. Erkennen Sie wirklich keinen Handlungsbedarf?
Was bedeutet in Ihren Augen „gefahrengeneigt“?
Für welche Bereiche trifft diese Einstufung nicht zu?
Warum verweigern Sie einem deutschen Mechanikergesellen den selbständigen Betrieb einer Werkstatt, während Sie ungelernten französischen Monteuren Reparaturen in Deutschland erlauben?
Wie steht es hierbei um das „Qualitätsmerkmal“?
Mein Vorschlag:
Geben Sie Handwerk frei!
Vertrauen Sie auf den mündigen Verbraucher!
Oder erläutern Sie bitte warum Sie am bestehenden System festhalten.
Sehr geehrter Herr Hofwichtler,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Da ich alle Anfragen persönlich beantworte, komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu schreiben.
Wie Sie sicherlich wissen, bin ich in der FDP-Bundestagsfraktion für die Themenbereiche Umwelt- und Sportpolitik zuständig. Auf Ihre Anfrage vom 18.11.2009 habe ich Ihnen daher meine persönliche Meinung zum Thema Handwerksordnung und Meisterzwang mitgeteilt. Ich sehe durchaus ein und Ihre Ausführen verdeutlichen mir, dass es Liberalisierungsbedarf im Handwerksrecht gibt. Entsprechende Initiativen muss ich aber den Fachpolitikern meiner Fraktion überlassen. Diese verfügen in diesem Bereich über deutlich mehr Kompetenz.
Sollten Sie daher über meine Antwort hinaus Informationen zu diesem Thema wünschen, muss ich Sie leider an die zuständigen Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion verweisen. Die aktuelle Beschlusslage der FDP finden Sie zudem unter http://www.fdp-bundespartei.de/files/1410/BPT-Meisterbrief.pdf
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Lutz Knopek, MdB