(...) Meine thematischen Schwerpunkte im Studium waren das Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht und die Kriminologie, aufgrund des politischen Bezugs habe ich mich zusätzlich mit Staats- und Verfassungsrecht beschäftigt. Sie haben Recht, wenn sie bemerken, dass ich mich mit Umwelt- und Verkehrspolitik erst seit meiner Arbeit im Bundestag beschäftigt habe. In die Thematik musste ich mich natürlich erst einarbeiten. (...)
(...) Die Ableistung, d.h. wo, wie und wie lange Wehrdienst zu leisten war, war im Wehrgesetz der DDR geregelt. Dem Gesetz können Sie auch entnehmen, dass der Dienst bei verschiedenen anderen Organen auch der Ableistung des Wehrdienstes entsprach. (...)
(...) Sie können meinen Antworten auf frühere Anfragen auch hier bei abgeordnetenwatch entnehmen, dass ich mich sehr wohl mit der DDR und damit auch mit meinem Leben in der DDR bis 1990 kritisch auseinandersetze. Da es Anfang November zum Eintrag weiterer falscher Tatsachen kam, sah ich keine andere Möglichkeit als die Einstweilige Verfügung. Klar stellen möchte ich noch einmal mit aller Deutlichkeit, dass es mir nicht um die Einschränkung der Meinungsfreiheit ging. (...)
(...) mir war bekannt, dass mein Wikipedia-Eintrag weiterhin über de.wikipedia.org einsehbar ist. Ich sah die Sperrung von wikipedia.de als einen Weg, die Entfernung der falschen Tatsachenbehauptungen zu erreichen, da eine Selbstregulierung offenbar nicht zu greifen schien und ich mich bereits im Oktober wegen unrichtiger Tatsachen erfolglos an den Verein Wikimedia wandte, um Veränderungen zu erreichen. Gegen folgende falschen Tatsachen wandte sich meine einstweilige Verfügung: (...)
(...) Ihre Frage beantworte ich folgendermaßen: Auf Grund folgender falscher Tatsachen in meinem Wikipedia Eintrag erwirkte ich die Einstweilige Verfügung beim Landgericht Lübeck: 1. (...)
(...) Wie Sie sehen, wandte und wende ich mich nicht dagegen als ehemaliger Stasimitarbeiter bezeichnet zu werden. Schlichtweg falsch ist die Behauptung, dass ich meine Stasiakte nur teilweise zugänglich machen würde. Alles, was mir die Birthlerbehörde zugesandt hat, kann eingesehen werden. (...)