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Frage von Michael S. •

Frage an Lutz Heilmann von Michael S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Heilmann,

da Sie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit tätig sind, sind Sie sicherlich schon mit dem Thema in Kontakt gekommen:

Die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München vom hochangereicherten, atomwaffentauglichen Uran (HEU) auf den niedrig angereicherten Brennstoff (LEU).

In der Genehmigung für den Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors wurde die Technische Universität München verpflichtet, den Betrieb bis zum Jahr 2010 auf niedrig angereichertes Uran umzustellen.
Wie dem Münchner Merkur vom 19.02.09 zu entnehmen ist
( http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/verlaengerung-garchinger-reaktor-78040.html ) soll nach den Plänen des Bundesforschungsministeriums der Betrieb mit atomwaffentauglichem Uran bis ins Jahr 2016 ermöglicht werden.

Welche Probleme mit diesem atomwaffenfähigen Uran verbunden sind zeigte ein Fall in unserem Nachbarland Schweiz. Die Schweizer Regierung hat im Jahr 2007 Akten von mutmaßlichen Atomschmugglern vernichten lassen, um zu verhindern, dass dieses "gefährliche Material" in falsche Hände gerät. Die Papiere enthielten Baupläne für Nuklearwaffen, Gasultrazentrifugen und Lenkwaffensysteme.

Angesichts dieser Berichte und dem Ziel der Bundesregierung, die weltweite Verbreitung von atomwaffenfähigem Material zu unterbinden, halte ich es für angebracht, die Inhalte des Genehmigungsbescheids für den Forschungsreaktor Garching strikt einzufordern.

Ist es rechtlich zulässig, einen derartigen Genehmigungsbescheid nachträglich in dieser Form abzuändern?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp

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Quelle: swissinfo "Schweizer Regierung liess Atom-Akten vernichten" - vom 23. Mai 2008 http://www.swissinfo.org/ger/startseite/Schweizer_Regierung_liess_Atom_Akten_vernichten.html?siteSect=109&sid=9126787&cKey=1212476228000&ty=st

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