Frage an Lutz Heilmann von Stephan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heilmann,
auch ich habe zu Ihrer einstweiligen Verfügung noch zwei Fragen:
1. Mir ist bekannt, dass sie am LG Lübeck Rechtsreferendar sind. Da im vorliegenden Verfahren aber wohl ein fliegender Gerichtsstand vorliegt, stellt sich für mich die Frage, warum Sie ausgerechnet in Lübeck den Antrag einlegen. Kennen Sie dort den Richter, der dem Antrag stattgegeben hat, persönlich?
2. Greifen Sie in dem Verfahren auf externe Berater (Jura / PR) zurück oder vertrauen Sie einzig auf Ihren Sachverstand als Rechtsreferendar?
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Koppauer
Sehr geehrter Herr Koppauer,
ich bedanke mich für Ihre Nachricht und möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Das Lübecker Gericht habe ich gewählt, weil Lübeck mein Lebensmittelpunkt ist und ich dort zu Hause bin. Das ich 2005 am Lübecker Landgericht Rechtsreferendar war, hatte auf die Entscheidung der Wahl des Gerichts keinen Einfluss. Ebenso wenig kenne ich die Richter persönlich oder aus meiner Tätigkeit als Rechtsreferendar; es handelte sich um eine Kammer bestehend aus 3 Richtern, die dem Antrag auf Einstweilige Verfügung stattgegeben haben.
2. Rechtlich vertreten werde ich durch eine Lübecker Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Darüber hinaus hole ich mir Rat bei Freunden und ehemaligen Kommilitonen.
Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Lutz Heilmann