Frage an Lutz Bräutigam von Daniel M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Herr Bräutigam,
sehen Sie durch das Zugangserschwernisgesetz in seiner derzeitigen Form das Grundgesetz verletzt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Michalik,
mir fehlt die juristische Fachkenntnis, ob die beschlossenen Massnahmen das Grundgesetz tatsächlich verletzen. Da durch die Zugangserschwernis auch andere Internetseiten gesperrt werden können, so mein Kenntnisstand, ist das technische Verfahren meinem Gefühl nach fragwürdig. Viel erschreckender finde ich, dass nach Verabschiedung des Gesetzes im Parlament von verschiedenen Seiten weitere Sperrungswünsche kursiert sind. Dieses Gesetz, wenn auch selbst nicht verfassungswidrig, führt in eine "Kultur" der Internet-Zensur, die nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sein wird.
Mit freundlichen Grüssen
Lutz Bräutigam