(...) Februar 2008 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology in Deutschland weiterhin beobachten darf. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Scientology nach wie vor Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. Dass Scientology sich als eine Kirche oder Religionsgemeinschaft versteht, spielt für diese Entscheidung keine Rolle. (...)
(...) Das wird vor dem Hintergrund der weltwirtschaftlichen Entwicklungen eine ziemlich anspruchsvolle wirtschaftspolitische Aufgabe werden. In jedem Falle müssen die Unternehmensleiter anhand der politischen und öffentlichen Reaktion verspüren, dass sie nicht einfach frei über die Köpfe einer Region hinweg planen und entscheiden können, sondern dass sie in einer sozialen Marktwirtschaft auch Rücksicht auf die Menschen nehmen müssen. (...)