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Ludwig Scheetz
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Frage von Thomas L. •

Frage an Ludwig Scheetz von Thomas L. bezüglich Gesundheit

Betreff: Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sehr geehrte Herr Scheetz

Werden Sie sich gegen eine Impfzwang der Bevölkerung einsetzen.

Werden Sie sich auch gegen eine Impfzwang durch dir Hintertür (zb Zwang duch einen Immunitätsausweis) einsetzen.

Werden Sie sich für Selbstbestimmte Impfentscheidungen einsetzen.

Das ist sehr wichtig für mich und meine Familie. Und auch für meine spätere Wahlentscheidungen von großer Wichtigkeit.

Hochachtungsvoll Thomas Leidinger

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Sehr geehrter Herr Leidinger,

das ist in der Tat keine leicht zu beantwortende Frage. Es stehen sich hier der Schutz der Allgemeinheit und das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit gegenüber. Hier gilt es genau abzuwägen.

Die Impfpflicht ist in Deutschland nicht unbekannt. Bis 1976 gab es in der BRD die Pflicht einer Impfung gegen Pocken. In der ehemaligen DDR war die Impflicht sogar noch weitreichender. Dort gab es neben der Pflicht zur Pockenimpfung auch eine Pflicht zu Impfungen gegen Tuberkulose, Kinderlähmung, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Masern. Dadurch
wurden weitreichende Teile der Bevölkerung erreicht und es konnten dadurch auch große Erfolge erzielt werden. So konnten zum Beispiel die Pocken und die Kinderlähmung erfolgreich bekämpft werden. Auch das aktuelle Infektionsschutzgesetz sieht § 20 Abs. 6 und 7 die Einführung einer Impfpflicht über eine einfache Rechtsverordnung vor. Darin heißt es:

„(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. [...]

(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.“

Heutzutage ist die Bereitschaft der Bevölkerung sich und ihre Kinder impfen zu lassen immer noch sehr hoch. So sind zum Beispiel etwa 92 % der Einwohner und Einwohnerinnen in Deutschland gegen die Masern geimpft. Leider greift der sogenannte Herdenschutz erst bei einer Immunisierung von 95 % der Bevölkerung. Daher sind einige Krankheiten in den letzten Jahren wieder auf dem Vormarsch. Krankheiten die man in dieser Zeit eigentlich ausgerottet haben wollte breiten sich jetzt wieder aus. Das ist beunruhigende Entwicklung.

Auch gerade in Zeiten der aktuellen Pandemie sorgt das Thema Impfpflicht wieder für Diskussionstoff. Soll es Pflicht werden, sich gegen die Krankheit impfen zu lassen, sobald ein Impfstoff vorliegt? Ich bin der Meinung, ja sollte es, wenn eine Impfung auf freiwilliger Basis nicht die nötige Anzahl erreicht. Selbstverständlich ist das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit für nicht enorm wichtig. Aber in meinen Augen endet die Freiheit des Einzelnen da wo die Freiheit des Anderen beginnt. Wir müssen dafür sorgen, dass auch die Menschen geschützt werden können, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, auch wenn sie es gerne würden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Scheetz

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