Frage von Siegfried S. • 28.01.2025
Wie stehen Sie zu der Situation, daß für die Kurzeitpflege bundesweit ein einheitlicher Satz von ca. 1800 EUR bezahlt wird?
Ist es nicht sozial ungerecht, wenn es auf den Wohnort der zu pflegende Person ankommt, ob sie wie tlw. versprochen 6-8 Wochen in Kurzzeitpflege kann, während es an anderen Orten gerade einmal für zwei Wochen reicht? Obwohl dort auf Grund des Gehaltgefüges ohnehin schon mehr Beiträge an die Pflegeversicherung bezahlt werden. Ich habe da wirklich Schwierigkeiten dies mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen!
MfG. S. S.
Antwort ausstehend von Lucia Schanbacher SPD