Wie stehen Sie zu der Situation, daß für die Kurzeitpflege bundesweit ein einheitlicher Satz von ca. 1800 EUR bezahlt wird?
Ist es nicht sozial ungerecht, wenn es auf den Wohnort der zu pflegende Person ankommt, ob sie wie tlw. versprochen 6-8 Wochen in Kurzzeitpflege kann, während es an anderen Orten gerade einmal für zwei Wochen reicht? Obwohl dort auf Grund des Gehaltgefüges ohnehin schon mehr Beiträge an die Pflegeversicherung bezahlt werden. Ich habe da wirklich Schwierigkeiten dies mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen!
MfG. S. S.

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen ein zentrales Problem an: Die regionalen Unterschiede bei der Kurzzeitpflege sind sozial ungerecht und führen dazu, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedlich lange versorgt werden können. Das darf nicht sein. Meine Antwort auf Ihre Frage lautet also ja!
Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb setzen ich mich dafür ein, das bisherige Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu beenden und stattdessen ein solidarisch finanziertes Pflegesystem zu schaffen. Dieses soll allen Menschen eine sichere Versorgung bieten, stabile Beiträge gewährleisten und vor finanzieller Überforderung im Pflegefall schützen. Nur so können wir sicherstellen, dass Kurzzeitpflege nicht von regionalen Preisunterschieden abhängt, sondern für alle gleichermaßen zugänglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia Schanbacher