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Frage von Alexander J. •

Frage an Lothar Sommer von Alexander J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Sommer,

grundsätzlich erlangen (Bundes)Gesetze Rechtskraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Bezug des Bundesgesetzblattes ist kostenpflichtig und schlägt mit ca. € 90,00 im Jahr zu Buche.

Die Plattform des BMJ "Gesetze im Internet punkt de" ist alles andere als aktuell.

Bei Ländergesetzen ist es ähnlich - der Bezug der Gesetzestexte ist für mich als Bürger (oder wie es weiter oben formuliert wurde - PERSONAL) gleichfalls kostenpflichtig.

Sie treten für eine direkte Bürgerbeteiligung ein - in meinen Augen gehört auch die kostenfreie Information über die aktuelle Gesetzeslage dazu.

Wie stehen Sie dazu, Herr Sommer ?

Herzliche Grüße
Alexander Jobst

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Antwort von
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Hallo Herr Jobst,

ich kann der Feststellung in Ihrer Frage, was die kostenfreien Information betrifft, nur beipflichten. Vielleicht würden sich dann die Gesetzgeber/Verfasser und Herausgeber hinsichtlich Inhalten, Umfang und Verständlichkeit auch einen gewissen Zwang zur Sparsamkeit auferlegen müssen....das wäre allen dienlich.
Ich verbleibe

Mit sonnigen Grüßen
Lothar Sommer