Frage an Lothar Sommer von Johannes T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Sommer,
auf meiner Suche nach parteilosen Bundestagskandidaten bin ich auch auf Sie gestoßen und das mit dem Hintergrund, dass Sie nun meine Fragen sicherlich persönlich beantworten und nicht irgend ein anonymes Parteibüro.
Grundsätzliche Fragen zu unserem Staatsgebilde.
Punkt 1
Die Bundesrepublik Deutschland basiert auf einem sogenannten Grundgesetz und als Aufsichtsorgan haben wir ein Verfassungsgericht und zum Schutz desselben einen Verfassungsschutz.
Wieso hat Deutschland denn nicht wie andere demokratischen Staaten auch, „eine Verfassung“ und nicht nur ein Grundgesetz?
Punkt 2
Auf unseren Ausweisen steht Personalausweis und damit wird angedeutet, dass wir Bürger Personal einer Firma sind und keine Staatsbürger.
Als Staatsangehörigkeit finden wir den Eintrag „deutsch“ und das verwundert um so mehr, weil deutsch eine Sprache ist und somit sind wir also laut dieser Urkunde: „deutsch- sprachiges Personal“ und keine Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland.
Wie passt das alles mit einem sogenannten demokratischen Rechtsstaat zusammen, in dem wir ja angeblich leben.
Müssen wir Bürger nun befürchten, entlassen zu werden, weil wir ja nur Personal mit deutschen Sprachkenntnissen sind, welches von der Geschäftsführung (Regierung) bei Insolvenz der Firma freigestellt werden kann?
Bei der derzeitigen Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden ist das ja gar nicht so abwegig.
Was wählen wir denn am 30 September 2009?
Etwa eine neue Geschäftsführung, der wir Bürger laut Vertrag vier Jahre bedingungslos zu gehorchen haben?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Thiesbrummel
Hallo Herr Thiesbrummel,
Wir wählen am 27. September 2009 bundesweit Abgeordnete in ein Parlament, dessen Zusammensetzung durch die Listenwahl personell schon im Voraus so gut wie fest steht. Die Parteien haben sich ein Wahlsystem geschaffen, welches ihre Macht sichert und verhindert, dass die Vertreter des Volkes in politische Verantwortung kommen. Deshalb verwundert es auch nicht, dass eine Vielzahl der gefassten parlamentarischen Entscheidungen nicht dem Mehrheitswillen der Bevölkerung entspricht. Durch das Parteienfinanzierungsgesetz wird der Steuerzahler sogar noch für diesen Frevel an der Demokratie zur Kasse gebeten. Das kann ganz einfach geändert werden: Keine Finanzierung von Wahlen durch den Steuerzahler, Direktwahl aller Abgeordneten, jeder Wähler hat nur eine Stimme. Die Bürger können direkt wählen und beim nächsten Mal auch abwählen. Wichtig wäre noch, den so genannten Fraktionszwang in den Parlamenten abzuschaffen, damit jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen entscheiden kann. Wenn wir auf diese Weise ein Parlament gewählt haben, wird es auch Mehrheiten geben, die sich für Volksentscheide aussprechen und eine Abstimmung zur Verfassung (Verfassungsreferendum), entsprechend Artikel 146 Grundgesetz, herbeiführen.
Dort werden dann auch alle Regelungen zur Staatsbürgerschaft getroffen. Dafür setze ich mich ein! Und wenn es erforderlich ist, müssen wir eben wieder einmal mit den Füßen abstimmen - wie vor 20 Jahren. Das, was jetzt in unserem Land geboten wird, hat mit Rechtsstaat wenig zu tun. Es gilt das Recht des Stärkeren. Wir müssen damit beginnen, einen demokratischen Rechtsstaat aufzubauen. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein unbedingtes Handlungsdefizit. Die jetzigen Machthaber werden sich hüten, das Volk abstimmen zu lassen und schon gar nicht über das Grundgesetz/Verfassung - deshalb haben wir seit 60 Jahren nur ein Provisorium - darin sind wir eben auch Weltmeister.
Ich bedanke mich für Ihre Frage und verbleibe
mit sonnigen Grüßen
Lothar Sommer