Frage an Lothar Bisky von Michael F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Prof. Bisky,
dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Anhebung der Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr im Rahmen der Dienstrechtsreform. Ich weiß um die besonders hohen physischen und psychischen Belastungen, denen Angehörige der Berufsfeuerwehr ausgesetzt sind.
Mir ist auch bewusst, dass es mit zunehmendem Alter vielen Feuerwehrbeamtinnen und -beamten immer schwerer fällt, diesen Dienst auszuüben. Aus diesem Grund setze ich mich mit meiner Fraktion DIE LINKE im Bundestag für die Beibehaltung der speziellen Altersgrenze von 60 Jahren bei den Bundeswehrfeuerwehrleuten ein und unterstütze die diesbezügliche Forderung des 39. Norddeutschen Feuerwehrtages in Dresden. Im Übrigen wendet sich Die LINKE grundsätzlich gegen die von der Bundesregierung beschlossene Übertragung der Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Anhebung der Altersgrenzen auf die Beamtinnen und Beamten bei Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme. Das betrifft auch die von Ihnen angesprochene Anhebung der allgemeinen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die durch Übergangsvorschriften zeitlich gestaffelt erfolgen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Bisky