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Frage von Christoph R. •

Frage an Lothar Bisky von Christoph R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Bisky!

In der WDR-Sendung "hart aber fair" vom 28. Mai 2008 äußerten Sie, dass die Kontrolle der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz endlich aufhören müsse, da das Parlament den Verfassungsschutz kontrolliere und nicht umgekehrt der Verfassungschutz das Parlament.
Ohne auf den Einzelfall Ihrer Partei einzugehen, kann ich jedoch Ihrer generellen Auffassung nicht folgen. Wiewohl die Parteien als Mittler zwischen Staat und Volk mit Recht das Parteienprivileg genießen, so wenig darf eine wehrhafte Demokratie zusehen, wenn die freiheitlich-demokratisch Ordnung untergraben wird - und sei es aus dem Parlament heraus. Dies wird verfassungsrechtlich dadurch verbürgt, dass ein Parteiverbotsverfahren auch gegen Parteien angestrengt werden kann, welche in Parlamenten vertreten sind.
Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie, in logischer Konsequenz Ihres oben beschriebenen Arguments, der Auffassung sind, dass der Verfassungsschutz der Länder Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Überwachung der NPD einstellen sollte, da diese in den jeweiligen Landtagen vertreten ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Rostig

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rostig,

vielen Dank für Ihre Frage, die sich rein formallogisch womöglich stellen mag. Den Vergleich der Partei DIE LINKE mit der NPD halte ich jedoch aus inhaltlichen Gründen für völlig absurd. DIE LINKE versteht sich - wie ihre Vorgängerparteien Linkspartei.PDS und WASG - als eine politische Partei, die auf der Grundlage des Grundgesetzes arbeitet. Dies wird aus der Satzung, bzw. dem Statut und den Programmen bzw. den Programmatischen Eckpunkten mehr als deutlich. Im besonderen Maße gilt dies für die parlamentarischen Initiativen, die wir in den Bundestag, das Europaparlament und die zehn Landesparlamente einbringen und in der Vergangenheit eingebracht haben.
Eine Vorgängerpartei der LINKEN, die PDS, war im Land Brandenburg maßgeblich an der Erarbeitung und Formulierung der brandenburgischen Landesverfassung beteiligt. Meine Partei stellt zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und tausende von kommunalen Abgeordneten und ist nach der Zahl ihrer Abgeordneten auf Europa-, Bundes- und Landesebene die drittstärkste Kraft in der Bundesrepublik Deutschland. Nur Union und SPD zählen mehr Parteimitglieder als DIE LINKE.
Die Vorstellung, dass rechtsextremistische Demokratiefeinde dies alles erreichen könnten, gruselt mich und ich habe soviel Vertrauen in die Demokratie, dass ich dies für unwahrscheinlich halte. Sie können sicher sein, dass ich alles in meiner Macht Stehende dafür tue, dass rechtsextremistische Positionen jeden Rückhalt in der Gesellschaft verlieren.
Ich bleibe dabei: Das Parlament muss den Verfassungsschutz kontrollieren und nicht umgekehrt der Verfassungsschutz das Parlament, wie es gegenwärtig geschieht. Derzeit missbraucht die Mehrheit den Geheimdienst, um die Minderheit unter Kontrolle zu bekommen. Dieser Missbrauch seitens der Regierung gegen eine kritische demokratische Opposition wie DIE LINKE ist inakzeptabel. Diese Bespitzelung der LINKEN ist ein Ausdruck von Willkür und mangelnder demokratischer Fairness. Ich wünsche mir, dass die freiheitlich-rechtsstaatlich legalisierte Schnüffelei im Interesse der Meinungsfreiheit endlich beendet wird und freue mich, dass der Bremer Innensenator die Beobachtung der LINKEN durch den bremischen Landesverfassungsschutz beendet hat, wie heute der Presse zu entnehmen war.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Bisky