Frage an Lothar Bisky von Franz S. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Bisky,
können Sie mir bitte erklären, warum "Beamte" ein höheres Altersruhegeld erhalten als ein "Arbeiter", wobei die Beitragszahlung eher einseitig ist?
Beispiel (40 Arbeitsjahre):
"Arbeiter" zahlt mit Arbeitgeberanteil für diesen Zeitraum ca. 160 000 Euro Beitrag
"Beamter" zahlt im selben Zeitraum? ? ?
Weiter geht es, wenn beide Bezieher versterben.
Auch da geht die Beamtenwitwe als "Siegerin" hervor.
Eigentlich könnte Ihre Partei damit reichlich Wählerstimmen sammeln, wenn sie sich dieses Thema auf die Fahnen schreiben würde. Leider mußte ich aber in der Vergangenheit (egal welche Partei dran war) feststellen, daß Gesetze die den "Arbeiter" betreffen, sehr schnell ins Negative geändert wurden. Wird wohl auch so weitergehen, wobei ich nicht erkennen kann, daß auch mal der "Beamte" dran ist!
Gruß
Franz Schönberger
Sehr geehrter Herr Schöneberger,
Das öffentliche Dienstrecht hat sich historisch entwickelt und weist in seinen Wurzeln in vorverfassungsrechtliche Zeiten. Andere Staaten Europas haben ihre nach ähnlichen Grundsätzen strukturierten öffentlichen Dienstleistungssysteme inzwischen weitgehend in Anlehnung an privatrechtliche Arbeitsverhältnisse umgebaut. Auch die Gewerkschaft Ver.di hat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Die Linke.PDS teilt diese
Auffassung. Das neue Recht sollte weitestgehend dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis entsprechen. Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wäre eine wichtige Grundlage. Generell sollte die leistungsgerechte Bezahlung ausgebaut werden.
Die Linke.PDS fordert die Stabilisierung und Leistungsverbesserung der gesetzlichen Alterssicherungssysteme. Notwendig dazu ist auch eine umfassende Zukunftssicherung der Pensionen durch die Anlage von Versorgungsrücklagen in voller Höhe der vorgenommenen Einsparungen. Zur besseren Finanzierung der Pensionen ist schrittweise die Eigenbeteiligung der Beamtinnen und Beamten an der Vorsorge auszubauen. Auch der jeweilige Dienstherr soll in die Versorgungskasse einzahlen, um eine paritätische
Finanzierung zu gewährleisten. Dazu fordern wir in unserem Rentenkonzept mittelfristig die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, so würden ab einem bestimmten Stichtag alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten zu Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
In diesem Sinne hoffe ich, ihre Frage so beantwortet zu haben, so dass sie sehen können, das wir unser Ziel für soziale Gerechtigkeit in allen Bereichen verfolgen werden. Weitere Informationen zu diesem und zu andren Themen finden sie unter
sozialisten.de/wahlen2005/positionen/wps2005/index.htm
Mit freundlichem Gruß
Lothar Bisky