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Frage von andreas J. •

Frage an Lothar Bisky von andreas J. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bisky,

seit 2002 besteht in D. eine erst geschaffene Gesetzeslücke beim Verkauf von Immob.-Darl. durch eine darlehensgeb. Bank. Seit dem ist es durch den Gesetzgeber mög. gemacht worden, dass Darl. mit der dazugehörigen Grundschuld auch an ausl. Finanzinvestoren (Hedgefonds bzw. Heuschrecken) verkauft werden können. Die Gesetzeslücke besteht nun darin, dass die Zweckvereinbarung, und zwar der Sicherungsvertrag zwischen Grundschuld und Darlehensvertrag, genau in diesen Fällen seine Gültigkeit verliert. Vorher war ein Verkauf nur unter lizensierten Banken möglich.
Dadurch besteht eine erhebl. Gefahr für Darlehensnehmer, dass bei einem Verkauf ihres Darlehens an einen z.B.: US-Hedgefond der Darlehensrest und die Grundschuld zzgl. 15-18% Zinsen auf 3 Jahre rückwirkend verlangt werden können. Klingt unglaublich? Dieser Supergau ist aber möglich und wurde auch schon in Milliardenhöhe in D. praktiziert. Ich verw. hier auf den ARD-Beitrag der Sendung plusminus v. 20.11.2007. Nun ist auch noch eingetreten, dass der Hedgefond Lone Star die ehem. gewerksch. Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden zu 99,9 % übernommen hat. Daraus ergeben sich enorme Möglichkeiten für diese. Zum Verständnis ein Zahlenbeispiel:
Darlehensrestsumme: 50.000€
Grundschuldeintragung: 100.000€
15% auf 100T€ 3 Jahre ca.: 50.000€
Summe: 200.000€
Die Forderung (Summe) hat sich durch diese Gesetzeslücke in diesem Beisp. vervierfacht. Das nenne ich doch ein gutes Geschäft für das int. Großkapital. Wen das betrifft, ist wohl in den meisten Fällen ruiniert. Und es kann fast jeden treffen der eine Grundschuld eingetragen hat.

Meine Fragen an Sie:
1.Welche Bestrebungen gibt es in der Bundesreg. diese Gesetzeslücke zu schließen und welche sind das?
2.Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihre Fraktion unternommen, um die kleinen Leute mit Häuschen vor solchen ungerechten Zugriffen zu Schützen?
3. Wie bewerten Sie die Rolle der Banken hierbei?

Mit Freundlichen Grüßen,
A. Johne

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Johne,

Ihrer Einschätzung, dass hier eine gravierende Gesetzeslücke besteht, stimme ich voll zu. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die Folgen dramatisch sein können.

Richtig ist, dass seitens der Bundesregierung in dieser Angelegenheit bislang nichts angekündigt worden ist. Nach dem aktuellem Stand des so genannten „Risikobegrenzungsgesetzes“ plant die Bundesregierung für den Fall des von einer Bank beabsichtigten Kreditverkaufs verschiedene Maßnahmen. Im Kern reduzieren diese sich aber auf die Einführung einer Wahlfreiheit für die Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen, konkret eines Sonderkündigungsrechtes ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Wechsel der Bank bzw. bei Vertragsabschluss der Verpflichtung der Bank zum Angebot eines nicht abtretbaren Kreditvertrages unter Inkaufnahme höherer Zinsen. Außerdem sollen Schadenersatzansprüche verbessert werden.

Im dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag ist zu Ihrer Frage ebenfalls nichts zu finden.

Meine Fraktion DIE LINKE erarbeitet zurzeit einen ausführlichen Antrag zur Gesamtproblematik der Kreditverkäufe und ihrer Implikationen mit Blick auf die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Kreditmarktregulierung. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein.

Wir halten die Konzentration auf die Frage der Wahlfreiheit für unzureichend, weil die Kreditnehmerinnen und –nehmer bei dem existierenden Machtgefälle zwischen Banken und Kundschaft am Markt kaum Alternativen mit besseren Konditionen finden werden. Zudem ist die „Bestrafung“ mit höheren Zinsen völlig unangemessen, weil letztere nicht für zweifelhafte Praktiken der Finanzmarktakteure in Haftung genommen werden können. Auch der Vorschlag verbesserter Schadenersatzansprüche ist sachfremd, weil hier ebenfalls das Machtgefälle zwischen Kundeninnen und Kunden einerseits und der geballten Rechtskompetenz der Banken andererseits außer Acht bleibt.

In dem Antrag fordern wir u.a., dass die Übertragung des gesamten Kreditvertrages (also inklusive Grundschuld und Sicherheiten) ohne Zustimmung der Kreditnehmer und -nehmerinnen grundsätzlich auszuschließen ist. Insbesondere soll die Abtretung der Grundschuld an ausländische Banken oder Nicht-Banken untersagt werden. Damit kann u.E. das von Ihnen geschilderte Problem vermieden werden, dass Sicherungsvertrag und Sicherungsabrede, mit der Grundschuld und Tilgung verknüpft werden, beim Verkauf ins Ausland ihre Gültigkeit verlieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Bisky“