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Frage von Jürgen B. •

Frage an Lothar Binding von Jürgen B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Binding,

vielen Dank für die Antwort vom 14.5.08.

Zu Ihrer Grafik: Das BVerfG meint, daß die Kindesförderung die Höhe der Erstattung erreichen muß. Es orientiert sich am maximalen Steuerfreibetrag als Mindestbetrag, der Kindern zusteht, auch den armen, da deren Existenzminimum zu niedrig veranschlagt und mit Abgaben belegt ist. Sie sagen selbst: „…als Maßstab haben die Richter aber Steuerfreistellung gewählt.“ Maßstab, genau.

Die Seite von Frau Kressel wurde durch den aktuellen Armutsbericht und die Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) ad absurdum geführt. Kinderbetreuung ist keine Option für Großfamilien, nur Propaganda für ein anderes Familienbild. Weder reichen die staatlichen Wohltaten für Kinder aus, noch wiegen sie die Ausbeutung der Familien auf.

Zu meiner „unklaren“ Formulierung:
Vier Kinder für je ca. 125000€ großzuziehen ist eine Investition in das Sozialsystem.
Wilfried Schreiber, einer der Väter des heutigen Rentensystems: "Wer kinderlos oder kinderarm ins Rentenalter geht und für gleiche Beitragsleistung gleiche Rente erhält zehrt parasitär an der Mehrleistung der Kinderreichen."

Steuern & Familien zusammen zu sehen ist keineswegs „durcheinander“. Alle Konsumsteuern (z.B. Mehrwertsteuer) belasten Familien überdurchschnittlich, sanieren aber den Staatshaushalt mit.

Nebenbei erwähnt, finde ich Ihre Aussage, ich verwände falsche Argumente, nicht angemessen.

Die Förderlandschaft von Kindern und Familien in Kombination mit ihren Sozialabgaben wurde bereits aus verfassungsrechtlicher Sicht in Blick genommen. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Familienpolitik/s_519.html

Bereits absehbar: Die Kindergelderhöhung wird angesichts der Belastungen wieder zu gering ausfallen.

Warum hält Ihre Partei weiter an einer Politik fest, die Großfamilien massiv benachteiligt, jedes weitere Kind zu einer Rechenaufgabe mit steigendem Risikofaktor macht und Eltern klagend vor’s BVerfG treibt?

MfG
J.Bauke

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Sehr geehrter Herr Bauke,

Sie schreiben, meine Graphik interpretierend, das Bundesverfassungsgericht "orientiert sich am maximalen Steuerfreibetrag als Mindestbetrag, der Kindern zusteht, auch den armen, da deren Existenzminimum zu niedrig veranschlagt und mit Abgaben belegt ist....als Maßstab haben die Richter aber Steuerfreistellung gewählt.? Maßstab, genau."

Insoweit interpretieren Sie meine Graphik und Ausführungen richtig, aber unvollständig. Meine Darstellung macht doch gerade deutlich, dass wir uns aus sozialpolitischen Gründen nicht auf diese "Mindestbetragslösung" des Gerichts reduzieren. Mit dem Kindergeld, das wir seit 1998 deutlich angehoben haben, überschreiten wir ganz bewusst die vom Gericht als hinreichend angesehene Kinderkomponente. Anders als das Bundesverfassungsgericht bin ich der Auffassung, dass Kinder aus ärmeren Haushalten nicht schlechter gestellt sein sollen, als Kinder in reicheren Haushalten. Zu einer Gesamtbetrachtung gehörte auch die übrige Familienförderung, familienfreundliche Besteuerung etc. etc.

Da ich selbst Familienvater bin, wenn auch nur von zwei Kindern, kann ich gut beurteilen, wie deutlich sich die gesamte Familienförderung im Vergleich zu den 80er und 90er Jahren verbessert hat. Und da ich als Starkstromelektriker nicht gerade zu den Reichen gehörte, als Selbständiger ein sehr gutes Einkommen hatte, kenne ich auch verschiedene Einkommensituationen. Aber meine gesellschaftlichen Leistungen als "Investition" zu bezeichnen, die von anderen "parasitär" verzehrt wird, entspricht nicht meiner Wahrnehmung. Ja, Familien mit Kindern haben gegenüber Ehepaaren ohne Kinder eine Doppelbelastung, auch der Vergleich mit Singles und Alleinerziehenden verdient eine besondere Betrachtung im Zusammenhang mit dem Generationenvertrag. Aber genau diese Erkenntnis ist Grund für die SPD-Fraktion die Situation für Familien und speziell für die Kinder stetig zu verbessern.

Deshalb kann ich Ihren parteipolitischen Bemerkungen nicht folgen.

Wenn Sie an einem weiterführenden Dialog interessiert sind, bitte ich Sie einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Sie erreichen meine Mitarbeiterin unter der Telfonnummer 06221 182928.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Binding