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Lothar Binding
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Frage von Ingrid R. •

Frage an Lothar Binding von Ingrid R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Binding,

nachdem Frau Nahles sich nur als Wahlkampfpolitikerin erwiesen und entsprechend argumentiert hat (16.3.13), die Antwort für mich also keinen Wert besitzt, und Sie mir als Experte für meine Fachfrage benannt wurden, möchte ich diese nun zum 3. Mal stellen, in der Hoffnung, doch noch etwas Verwertbares von der SPD zu erfahren.

Frage:
Was will die SPD: Niedrige Mieten für die Bürger oder hohe Steuereinnahmen aus hohen Mieteinnahmen? Wer Ersteres fordert muss auch fordern, die Werbungskostenbegrenzung bei Vermietung unter Mietspiegel abzuschaffen. Wie stellt sich die SPD hierzu?

Tatsache ist, dass die Finanzämter streng darauf achten, dass Mieterhöhungen regelmäßig vorgenommen werden und mit dem "Tatbestand" der "Liebhaberei" schnell zur Hand sind, um Vermietern den Abzug von Werbungskosten zu beschneiden. Wer sich freut, ordentliche Mieter gefunden zu haben und dies honoriert, indem er jahrelang keine Mieterhöhungen vornimmt, solche Vermieter gibt es auch (!), sieht sich schnell mit diesem Vorwurf konfrontiert. Besonders schnell tappt derjenige in die Falle, der günstig an Angehörige vermietet. Aber sind Angehörige nicht auch Menschen, die sich über eine niedrige Miete freuen dürfen?

Danke für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Rust

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rust,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Begrenzung des Werbungskostenabzugs bei einer Vermietung unterhalb der Vergleichsmiete.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Ziele der SPD für die nächste Legislaturperiode, denn gerade in den Ballungszentren steigen die Mieten stark an. Insbesondere für Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen wird es immer schwerer in den Innenstädten eine Wohnung zu finden, die sie sich leisten können. Wie kompliziert die Lage am Wohnungsmark t ist, erkennen wir daran, dass in den nächsten Jahren Leerstand bei vier Millionen Wohnungen und gleichzeitig einen Fehlbedarf von Zwei Millionen Wohnungen erwartet wird.

Jedenfalls begrüße es sehr, wenn Vermieter nicht nur ihren Profit im Blick haben und ihre Wohnungen zu einem günstigen Preis vermieten.
Ihre Forderung nach einer Abschaffung der „Werbungskostenbegrenzung bei Vermietung unter Mietspiegel“, um diese Vermieter nicht steuerlich schlechter zu stellen, kann ich leider dennoch nicht unterstützen.

Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Aufwendungen, die durch den privaten Besitz eines vermieteten oder verpachteten Gegenstandes, bes. einer Immobilie, veranlasst sind, soweit sie der Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Miet- und Pachteinnahmen dienen. Wichtig zu beachten ist, dass Werbungskosten nur dann zu berücksichtigen sind, soweit eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Wird eine Wohnung zu einem sehr günstigen Preis an Freunde oder Familienmitglieder vermietet, dann steht diese Absicht möglicherweise nicht im Vordergrund. So kaufen z.B. Eltern am Studienort des Kindes eine Immobilie, vermieten diese günstig an ihr Kind und setzen sämtliche Werbungskosten ab . Das ganze funktioniert auch dann, wenn die Kinder die Miete aus den Unterhaltszahlungen der Eltern bestreiten.

Der Gesetzgeber versucht diese Art der Steuergestaltung, wie ich finde zurecht einzudämmen, indem er eine Begrenzung beim Werbungskostenabzug vornimmt, sobald die Vergleichsmiete deutlich unterschritten wird. Eine solche Einschränkung erfolgt aber gemäß § 21 Abs. 2 EStG erst bei einer Miete, die weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Es muss also schon eine deutliche Unterschreitung vorliegen, bei der die Vermutung von Liebhaberei durchaus stichhaltig ist.

Sie schreiben: „Tatsache ist, dass die Finanzämter streng darauf achten, dass
Mieterhöhungen regelmäßig vorgenommen werden und mit dem "Tatbestand"
der "Liebhaberei" schnell zur Hand sind, um Vermietern den Abzug von
Werbungskosten zu beschneiden.“ Da ich diese Erfahrung nicht machen konnte, bitte ich Sie mir doch mitzuteilen, welches Finanzamt in einem Mietverhältnis Einfluss auf die Mieterhöhungen nimmt – Steuergestaltungszwecke natürlich ausgenommen.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihr Anliegen auf diese Weise konstruktiv aufgreifen konnte.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding (Heidelberg)