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Lothar Bienst
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Frage von Klaus W. •

Frage an Lothar Bienst von Klaus W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bienst,

2012 ist meine Familie und tausende andere Einwohner im Landkreis durch Starkregen geschädigt worden.Sehr schnell entschieden Tillich und Lange die Betroffenen im Stich zu lassen.Wir waren zur falschen Zeit abgesoffen,wieso soll man da helfen.2013 gab es wieder Unwetter in Sachsen und es stand die Bundestagswahl an.Natürlich gab und gibt es Heute noch Geld für Betroffene.Wir fühlen uns verhöhnt und doppelt im Stich gelassen.Können Sie das für sich selbst verantworten? Finden Sie es richtig,das wir Flutopfer 3. Klasse sind!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wesely,

grundsätzlich gilt im Freistaat Sachsen, dass die Staatsregierung bzw. der Steuerzahler nicht für alle Schäden in die Pflicht genommen werden kann, die durch schlechtes Wetter verursacht wurden.

Lediglich bei größeren Naturschadensereignissen von überregionaler Bedeutung und entsprechend großem Schaden ist es gerechtfertigt, dass der Staat eingreift und Hilfen für die Schadensbeseitigung ausreicht. Dies war nach den Erkenntnissen der Staatsregierung und aus deren Sicht bei den regional begrenzten Starkregenschäden des Jahres 1012 eben nicht der Fall.

Insoweit wird kann nur ich nur darauf verweisen, dass jeder verpflichtet ist, sich und sein Eigentum gegen derartige Ereignisse bestmöglich selbst zu schützen und z. B. durch geeignete bauliche Maßnahmen und durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung Vorsorge zu betreiben.

Man kann eben nicht darauf vertrauen, dass im Schadensfall grundsätzlich der Staat und damit die Gesamtheit der Steuerzahler für ihn eintritt. Das betrifft sowohl Privateigentum, als auch alle weiteren Eigentumsformen.

Das hat nichts damit zu tun, dass Sie als Bürger dritter Klasse betrachten werden, auch wenn Sie den benannten Sachverhalt als mögliche Ungleichbehandlung und als ungerecht empfinden.

Ich möchte darauf darauf hinzuweisen, dass auch bei den Hochwasserereignissen 2013 Schäden, die lediglich durch Starkregen entstanden sind, in der Hochwasserrichtlinie von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

In Ihrem weiteren Tun wünsche ich Ihnen viel Kraft und Gottes Segen.

Mit freundliche Grüßen

Lothar Bienst