Frage an Lorenz Weidinger von Horst B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Weidinger,
Ist Ihnen das Rechtsgutachten „Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung“ bekannt? Wie stehen Sie dazu?
Würden Sie eine entsprechende Initiative im Landtag unterstützen?
Sie finden das Gutachten unter
www.bayerns-zukunft.info
Sehr geehrter Herr Dr. Böhner,
das Rechtsgutachen von Herrn Prof. Dr. iur. Wolfgang Kahl, wurde im Auftrag des Vereins „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ erstellt und gibt die Grundzüge einer möglichen Verankerung des Klimaschutzes mit Hilfe der erneuerbaren Energien wieder. Vom Grundsatz her und auf den ersten Blick eine tolle Sache. Die globale Forderung nach einer Umstellung auf erneuerbare Energie lässt sich leider nicht überall in Bayern flächendeckend verwirklichen, so wünschenswert diese auch wäre. Es muss hier abgewägt werden, wie weit man in eine Verfassung direkte Forderungen mit aufnimmt, die möglicherweise Hemmnisse werden. Auf jeden Fall kann ich Ihnen zusichern, dass es mein Bestreben ist, dass der Klimaschutz und hier insbesondere die erneuerbaren Energien stärker in den Vordergrund rücken müssen. Insbesondere muss darüber nachgedacht werden, wie die Kommunen es schaffen können ohne Konzernhilfe Geothermieprojekte zu stemmen. Meines Erachtens erfolgt hier über das Erneuerbare Energiegesetz keine Entlastung der Bürger. Im Gegenteil der Bürger zahlt hier zweimal. Zum einem über den viel zu hohen Strompreis und zweiten über seine Steuergelder zur Subventionierung der Einspeisevergütung. Gerne mehr: www.Lorenz-weidinger.de
Mit freundlichem Gruße
Lorenz Weidinger