Lorenz Weidinger
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Frage von Gernot C. •

Frage an Lorenz Weidinger von Gernot C. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Weidinger,

für die bayer. Beamten und Tarifbeschäftigten gibt es die sogenannte "ergänzende Fürsorgeleistung" (auch Ballungsraumzulage genannt). Die Zahlung dieser Zulage ist abhängig vom Beschäftigungs- und (!) Wohnort. Die Orte, die Voraussetzungen erfüllen, wurden vor Jahren festgelegt und meines Wissens nicht mehr verändert. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum z.B. Beschäftigte, die z.B. in Freising wohnen und arbeiten (z.B. am Flughafen) diese Zulage erhalten, während Beschäftigte in Holzkirchen sie nicht bekommen. Es steht wohl unbestritten fest, dass die Lebenshaltungskosten in Holzkirchen zumindest gleich wenn nicht höher sind als z.B. in Freising. Wie stehen Sie zu dieser Zulage bzw. zu dieser "Ungleichbehandlung"?

MfG
G. Conrad

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Conrad,

Zur Beantwortung muss ich hier ein bisschen weiter ausholen. Grundsätzlich gebe ich Ihnen natürlich recht, ein Holzkirchner hätte das gleiche Anrecht auf die "ergänzende Fürsorgeleistung" wie ein Freisinger.

Ursprung ist der Art. 86b des Bayerischen Beamtengesetzes vom 27.08.98 und steht für den Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten. Mit der Einbeziehung des Landesentwicklungsplanes Bayern (LEP) vom 12.03.2003 hat der Gesetzgeber die Anspruchsberechtigung klar geregelt. Dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne angegliedert und hier im Regionalplan 10 -München- ist der Stadt- und Umlandbereich München definiert. Nachdem sich Holzkirchen in der Region 17 -Oberland- befindet, kam meines Erachtens der Gesetzgeber 2003 nicht auf die Idee, dass Holzkirchen wie auch noch andere Gemeinden eigentlich dem Stadt- und Umlandbereich zuzuordnen wäre.

Meines Wissens tritt der Art. 86 b am 31.12.09 außer Kraft. Der Gesetzgeber ist gefordert eine entsprechende Regelung zu finden. Hier werde ich mich für eine nahezu für alle gerecht werdende Lösung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Weidinger