Frage an Lisbeth Buschkühl von Erwin R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Frau Lisbeth Buschkühl
Sie sind als Wahlkreiskandidat für meinen Wahlkreis aufgestellt worden.
Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und
dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand,
die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich.
Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.
Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile.
Ein Reisemobil entspricht weder von seiner Konstruktion, dem Äußerlichen, noch vom Nutzen her einem PKW und ist auch in keiner weise mit den großen Geländewagen vergleichbar.
Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004
die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile sollen,
so wollen es zurzeit die meisten Bundesländer, als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag
zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.
Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen ?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05 ?
Befürworten Sie eine Steuererhöhung für Wohnmobile auf 500% ?
Mit freundlichen Grüßen aus Gevelsberg
E.Reinisch
Sehr geehrter Herr Reinisch,
Wohnmobile können nach Auffassung der FDP-Fraktion nicht mit Personenfahrzeugen gleichgesetzt werden. Sie werden unregelmäßig für Urlaubsfahrten und zur Naherholung benutzt. Die jährliche Fahrleistung ist erheblich geringer als die eines Pkws. Darüber hinaus dienen die Freizeitmobile nicht nur der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Gütern, wie z.B. Gepäck oder Hausrat, und häufig verfügen sie auch über ein Lkw-Fahrgestell.
Auf eine Kleine Anfrage, die Frau Freimuth MdL und und Herr Rasche MdL im vergangenen November an die alte rot-grüne Landesregierung gestellt haben, erfuhren wir, dass auf Bundesebene eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden sei, um die steuerfachliche Problematik zu prüfen und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Diese Arbeitsgruppe bestand nur kurz, bis das Land Bayern einen Lösungsvorschlag in den Bundesrat einbrachte. Über den bayrischen Lösungsvorschlag gab es im Bundesrat keine Einigung. Die FDP hat auf Bundesebene durch eine Anfrage und durch einen eigenen Antrag zur Beibehaltung der Wohnmobilbesteuerung nach Gewicht Druck ausgeübt, damit zügig vor dem 1. Mai 2005 eine akzeptable Lösung gefunden würde.
Die FDP-Fraktion ist von Anfang an der Ansicht gewesen, dass Wohnmobile weiterhin nach Gewicht besteuert werden müssen. Das wurde in der alten Legislaturperiode auch noch einmal Ende April in Form eines Entschließungsantrages im Landtag zum Ausdruck gebracht. Bei der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen handelt es sich letztendlich jedoch um Bundesrecht. Die FDP-Landtagsfraktion kann deshalb nur mittelbar Einfluss auf die Steuerpraxis für Wohnmobile nehmen. Da wo es möglich ist hat sie dies bisher getan und wird es auch weiterhin tun. Ob wir es auf Bundesebene können, hängt auch von Ihrer Stimme ab.
Mit liberalen Grüßen,
Lisbeth Buschkühl