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Frage von Jan H. H. •

Wie soll die Kürzung des Maximalbetrags für das Elterngeld umgesetzt werden?

Mir fehlt bei der Diskussion eine genaue Erklärung, wie diese Kürzung umgesetzt werden soll. Einfach ab 150.000 Euro Einkommen gar kein Anspruch auf Elterngeld mehr und damit der Anreiz, in den zwölf Monaten vorher höchstens 149.999 Euro zu verdienen, was sich durch rechtzeitiges Nehmen von unbezahltem Urlaub in vielen Fällen recht leicht bewerkstelligen ließe? Oder Elterngeld wie für alle Anderen auch, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von wenn ich mich recht entsinne 65% vom vorherigen Gehalt von dann im Durchschnitt 75.000 Euro? Wie würde mit ungleicher Verteilung der Gehälter des Paares umgegangen, bekäme der mehr verdienende Partner dann einen geringeren Teil seines vorherigen Gehalts und der weniger verdienende mehr?

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