Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Lisa Paus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Jan H. H. •

Wie soll die Kürzung des Maximalbetrags für das Elterngeld umgesetzt werden?

Mir fehlt bei der Diskussion eine genaue Erklärung, wie diese Kürzung umgesetzt werden soll. Einfach ab 150.000 Euro Einkommen gar kein Anspruch auf Elterngeld mehr und damit der Anreiz, in den zwölf Monaten vorher höchstens 149.999 Euro zu verdienen, was sich durch rechtzeitiges Nehmen von unbezahltem Urlaub in vielen Fällen recht leicht bewerkstelligen ließe? Oder Elterngeld wie für alle Anderen auch, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von wenn ich mich recht entsinne 65% vom vorherigen Gehalt von dann im Durchschnitt 75.000 Euro? Wie würde mit ungleicher Verteilung der Gehälter des Paares umgegangen, bekäme der mehr verdienende Partner dann einen geringeren Teil seines vorherigen Gehalts und der weniger verdienende mehr?

Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter J.H.H.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie die Förderung von Partnerschaftlichkeit und gleichmäßiger Aufteilung von Sorgearbeit ist ein wichtiges Anliegen von Lisa Paus und der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Wir freuen uns, dass ab Jahresbeginn 2025 wieder einige Entlastungen für Eltern und Kinder möglich sind. So gibt es etwa ein höheres Kindergeld, einen höheren Kinderzuschlag und höhere Freibeträge. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an.

Am Ende intensiver Verhandlungen hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss für die angesprochenen Veränderungen beim Elterngeld-Bezug gefunden. Statt der Absenkung der Einkommensgrenze von 300.000 Euro auf 150.000 Euro ab dem 01.01.2024 gab es nun eine schrittweise Senkung der Einkommensgrenze geben. Dadurch wurde der Übergang abgefedert. Ab 2025 sinkt die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro je Paar ab. Gleichzeitig wird der parallele Bezug des Elterngelds eingeschränkt: Während Paare zwar weiterhin parallel Elternzeit nehmen können, kann Elterngeld nur noch einen Monat lang parallel bezogen werden. 

Wie Sie wissen ist ein gleichzeitiger Bezug künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Jedoch gibt es Ausnahmen für den parallelen Bezug beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen. Aufgrund der besonders belastenden Situation von Eltern mit Mehrlingen und Frühchen können diese weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung auch gleichzeitig Elterngeld beziehen. Ob diese für Sie zutreffen könnten, finden Sie mehr dazu unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-den-neuregelungen-des-elterngelds-ab-1-april-2024-228588 

Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.

Mit dem Elterngeldrechner mit Planer können Mütter und Väter ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln. Er hilft Eltern zu planen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können - zeitlich und finanziell. https://familienportal.de/familienportal/meta/egr 

 

--- Team Paus ---

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