Wann wird die Neuregelung für das Eltetngeld der Lebenswirklichkeit von Familien mit Kleinkindern entsprechend überarbeitet und angepasst?
Sehr geehrte Frau Paus,
angesichts fehlender Kitaplätze für die Geschwisterkinder des Neugeborenen, mangelnder Unterstützung von Müttern nach der Geburt ist es familienfeindlich und fernab der realen Lebensumstände eines Elternpaares welches einer Erwerbsarbeit nachgeht ab dem 01.04.2024 nur noch einen Monat parallelen Elterngeldbezug beider Elternteile zu ermöglichen! Wer bitte soll sich um z. B. nach einem Kaiserschnitt um die Kleinkinder und den Haushalt kümmern während der Partner arbeitet? Vier Wochen nach der Geburt kann die Frau dann versuchen den Alltag mit einem Neugeborenen und ggfls. Geschwistern allein zu meistern? Wir leben im 21. Jahrhundert, es gibt für den Durchschnittsbürger Niemanden der die täglichen Verrichtungen rund um die Kinderpflege unsichtbar und geräuschlos erledigt! Evtl. existieren ja in Politkerhaushalten mit Kindern solche Wunderwesen.
In Erwartung einer zeitnahen Antwort: wann wirds überarbeitet?
Mit freundlichen Grüssen
ML H.

Sehr geehrte ML H.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie die Förderung von Partnerschaftlichkeit und gleichmäßiger Aufteilung von Sorgearbeit ist ein wichtiges Anliegen von Lisa Paus und der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Wir freuen uns, dass ab Jahresbeginn 2025 wieder einige Entlastungen für Eltern und Kinder möglich sind. So gibt es etwa ein höheres Kindergeld, einen höheren Kinderzuschlag und höhere Freibeträge. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an.
Wie Sie schreiben ist ein gleichzeitiger Bezug künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Jedoch gibt es Ausnahmen für den parallelen Bezug beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen. Aufgrund der besonders belastenden Situation von Eltern mit Mehrlingen und Frühchen können diese weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung auch gleichzeitig Elterngeld beziehen. Ob diese für Sie zutreffen könnten, finden Sie mehr dazu unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-den-neuregelungen-des-elterngelds-ab-1-april-2024-228588
Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.
Mit dem Elterngeldrechner mit Planer können Mütter und Väter ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln. Er hilft Eltern zu planen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können - zeitlich und finanziell. https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
--- Team Paus ---