Frage von Sören J. •

Wann gibt es für werdende Eltern Planungssicherheit bezüglich der neuen Elterngeldregelungen?

Sehr geehrte Frau Paus,

in den Medien kam vor ein paar Tagen auf, dass der Elterngeldbezug auf maximal einen gemeinsamen Monat für Mutter und Vater gekürzt werden soll. Gerade wenn es schon ältere Geschwister gibt, ist das für die Anfangszeit aus meiner Erfahrung sehr, sehr wenig. Da in den ersten beiden Lebensmonaten die Mutter per Mutterschutz nicht arbeiten kann, reduziert eine solche Regelung die Möglichkeiten der Väter sich Zuhause um ihre Familie zu kümmern deutlich, was ich sehr bedauere.
Was ich allerdings besonders ärgerlich finde ist, dass es quasi keinen Vorlauf für diese neuen Regelungen finde. Niemand kann einem sagen, was für ein Kind, das Anfang 2024 gilt. Elternzeit beim Arbeitgeber muss also auf Grund von Vermutungen und Presseberichten auf eigenes Risiko gestellt werden. Deshalb meine Frage: Wann gibt es endlich Planungssicherheit? Und warum muss das mit so kurzem Vorlauf geschehen? Fair wären Übergangsregelungen für Kinder, die schon "unterwegs" sind.

Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr J.,

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie die Förderung von Partnerschaftlichkeit und gleichmäßiger Aufteilung von Sorgearbeit ist ein wichtiges Anliegen von Lisa Paus und der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Wir freuen uns, dass ab Jahresbeginn 2025 wieder einige Entlastungen für Eltern und Kinder möglich sind. So gibt es etwa ein höheres Kindergeld, einen höheren Kinderzuschlag und höhere Freibeträge. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an.

Am Ende intensiver Verhandlungen hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss für die angesprochenen Veränderungen beim Elterngeld-Bezug gefunden. Statt der Absenkung der Einkommensgrenze von 300.000 Euro auf 150.000 Euro ab dem 01.01.2024 gab es nun eine schrittweise Senkung der Einkommensgrenze. Dadurch wurde der Übergang abgefedert. Ab 2025 sinkt die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro je Paar ab. Gleichzeitig wird der parallele Bezug des Elterngelds eingeschränkt: Während Paare zwar weiterhin parallel Elternzeit nehmen können, kann Elterngeld nur noch einen Monat lang parallel bezogen werden. 

Jedoch gibt es Ausnahmen für den parallelen Bezug beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen. Aufgrund der besonders belastenden Situation von Eltern mit Mehrlingen und Frühchen können diese weiterhin nach Bedarf und ohne Einschränkung auch gleichzeitig Elterngeld beziehen. Ob diese für Sie zutreffen könnten, finden Sie mehr dazu unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-den-neuregelungen-des-elterngelds-ab-1-april-2024-228588 

Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.
Mit dem Elterngeldrechner mit Planer können Mütter und Väter ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln. Er hilft Eltern zu planen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können - zeitlich und finanziell. https://familienportal.de/familienportal/meta/egr 

 

 

--- Team Paus --- 

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