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Frage von Jens Z. •

Thema Selbstbestimmungsgesetzt: Würden Sie bitte definieren, was das BMFSFJ unter den Worten „männlich“, „weiblich“ und „divers“ versteht.

Sehr geehrter Frau Ministerin Paus,

kürzlich haben Sie das neue Selbstbestimmungsgesetzt vorgestellt. Das Gesetz lässt zur Selbstbestimmung drei Kategorien zu, die sich in die Adjektive „männlich“, "weiblich" und „divers“ unterteilen. Eine Definition dieser Worte beinhaltet das Gesetz jedoch nicht.

Da der Eintrag bzw. die daraus folgende Kategorisierung bevölkerungsstatistische sowie zivilrechtliche Relevanz hat (wie zB im Kontex von Wehrdienst oder bei Frauenquoten) halte ich eine klare Vorstellung von dem, was faktisch erfasst bzw faktisch ausgesagt werden soll, für selbstverständlich. Anderenfalls könnte man auf diesen Eintrag grundsätzlich verzichten, da er ohne Gehalt und damit sinnfrei wäre. Hier sind wir sicherlich einer Meinung.

Würden Sie bitte definieren, was das BMFSFJ unter den Worten „männlich“, „weiblich“ und „divers“ versteht.

Mit freundlichen Grüßen
Jens David Z.

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