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Lisa Paus
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Frage von Christian H. •

Sehr geehrte Frau Paus, wie können Sie eine Streichung der Elterngeldbezüge für Familien mit einem Jahreseinkommen von mehr als 150.000€ verantworten?

Ist die Bemessung rein am Einkommen Ihrer Meinung nach zweckmäßig? Mit 150.000€ gehört man zwar vermutlich zu den Gutverdienenden in Deutschland, dies sagt aber nichts über die Vermögenssituation aus. Viele junge Familien müssen sich erst einmal einen Lebensstandard aufbauen, Sondersituationen wie finanzielle Belastung durch erkrankte Angehörige nicht mit eingerechnet. Wohingegen Sie mit einem Einkommen von bspw. 80.000€/p.a. aber einem geerbten Mehrfamilienhaus im Rhein-Main Gebiet wesentlich vermögender sind aber trotzdem weiterhin Elterngeld bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian

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