Frage von Saskia R. •

Sehr geehrte Frau Paus, Ich bin zurzeit in Elternzeit. Meine 2. Tochter ist im Januar geboren. Somit war ich seit letzten Jahr bis zur Geburt im Mutterschutz. Erhalte ich auch die Energiepauschale?

So wie ich gelesen habe, muss ich einen Tag in diesem Jahr gearbeitet haben und die Energiepauschale zu erhalten. Aber es kann ja eigentlich nicht sein, dass ich es aufgrund einer Geburt nicht erhalten werde. Oder haben Mütter da wieder mal einen Nachteil?

Viele Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Saskia

Portät von Lisa Paus in Charlottenburg Wilmersdorf
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Unterstützung von Familien ist ein wichtiges Anliegen von Lisa Paus und der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen. 

Mit den Energiepreispauschalen konnten wir in Zeiten, die für Viele auch finanziell eine große Belastung darstellen, Millionen Menschen spürbar unterstützen. Uns war es wichtig, die Energiepreispauschalen so auszugestalten, dass sie unbürokratisch und vor allem schnell auszuzahlen sind.

Mit der Energiepreispauschale sollte insbesondere ein gewisser Ausgleich für die gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen geschaffen werden. Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen. Hierzu zählte auch das Elterngeld. Wir gehen davon aus, dass Sie diese unterstützende finanzielle Leistung inzwischen erhalten haben. 

--- Team Paus ---

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Lisa Paus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN