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Lisa Paus
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Frage von Saskia R. •

Sehr geehrte Frau Paus, Ich bin zurzeit in Elternzeit. Meine 2. Tochter ist im Januar geboren. Somit war ich seit letzten Jahr bis zur Geburt im Mutterschutz. Erhalte ich auch die Energiepauschale?

So wie ich gelesen habe, muss ich einen Tag in diesem Jahr gearbeitet haben und die Energiepauschale zu erhalten. Aber es kann ja eigentlich nicht sein, dass ich es aufgrund einer Geburt nicht erhalten werde. Oder haben Mütter da wieder mal einen Nachteil?

Viele Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Saskia

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