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Frage von Manuel G. •

Hat man/ haben die Hinterbliebenen beim Todesfall durch COVID-19-Impfstoffe Recht auf Schadensersatz

Guten Tag,

ich habe gerade den Artikel "1 zu 373 500" im aktuellen Spiegel 13/2022,S.40 gelesen und nun obige Frage an Sie als eine meiner Abgeordneten.

Ich kann mich an eine Aussage von von Hr. Lauterbach (vor seinem aktuellen Amt) erinnern, dass die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz zahlen würde. Der Artikel beschreibt die Situation der hinterbliebenen Mutter so, dass sie "den Höchstbetrag an Bestattungsgeld 5460 €" vom Amt für Soziales erhalten habe. AstraZeneca weist Ansprüche natürlich zurück. Klingt nach Verantwortungsdiffusion.

Daher diese Anschlussfrage: Falls die BRD Schadensersatz zahlt tut sie das je nach Ausgang eines Rechtsverfahrens mit dem Hersteller oder pauschal als direkt Haftender? Und wie viel?

Ich fand und finde diese Frage wichtig, weil ich nur Appelle höre, der Einzelnen solle Verantwortung ggü. der Allgemeinheit zeigen. Aber wer übernimmt die Verantwortung im Schadensfall für den Einzelnen?

Danke und beste Grüße
Manuel G. .(doppelt geimp

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