Frage von Matthias H. • 03.08.2021
Hallo Frau Paus, soll das Teileinkünfteverfahren nur bei Dividenden Anwendung finden oder gilt dieses dann auch bei Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fonds?
Antwort von Lisa Paus Bündnis 90/Die Grünen • 03.08.2021
Sehr geehrter Herr Hartwig,
das Teileinkünfteverfahren betrifft alle Einkünfte aus Kapitalanlagen - ausgenommen Zinserträge und ähnliche Einkünfte. Auch wenn das Zinsniveau aktuell sehr niedrig oder sogar negativ ist, ändert dies nichts an der Tatsache, dass Zinserträge aus Gerechtigkeitsgründen wie Arbeitseinkünfte besteuert werden sollten. Veräußerungsgewinne werden demnach nur zu 60% mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dadurch kommt es bis zum Spitzensteuersatz zu steuerlichen Entlastungen, darüber entsteht eine moderate Mehrbelastung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Paus