Das Elterngeld beträgt seit 2007 max. 1800,- €. Die nominalen Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern stiegen seit 2007 um ca. 33%. Wieso gibt es für das Elterngeld keine entsprechende Anpassung?
Ich würde mir wünschen, dass der Betrag parallel zur Steigerung der Bruttomonatsverdienste angepasst wird, da die "Fallhöhe" zwischen realem Lohn und dem Elterngeld immer höher wird und somit wenig Anreiz besteht, dieses in Anspruch zu nehmen.

Guten Tag,
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie die Förderung von Partnerschaftlichkeit und gleichmäßiger Aufteilung von Sorgearbeit ist ein wichtiges Anliegen von Lisa Paus und der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Wir freuen uns, dass ab Jahresbeginn 2025 wieder einige Entlastungen für Eltern und Kinder möglich sind. So gibt es etwa ein höheres Kindergeld, einen höheren Kinderzuschlag und höhere Freibeträge. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an.
Am Ende intensiver Verhandlungen hat die Ampel-Koalition einen Kompromiss für die angesprochenen Veränderungen beim Elterngeld-Bezug gefunden. Statt der Absenkung der Einkommensgrenze von 300.000 Euro auf 150.000 Euro ab dem 01.01.2024 gab es nun eine schrittweise Senkung der Einkommensgrenze geben. Dadurch wurde der Übergang abgefedert. Ab 2025 sinkt die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro je Paar ab. Gleichzeitig wird der parallele Bezug des Elterngelds eingeschränkt: Während Paare zwar weiterhin parallel Elternzeit nehmen können, kann Elterngeld nur noch einen Monat lang parallel bezogen werden.
Wir sind uns bewusst, dass die Höhe des Elterngeldes dringend angepasst werden sollte. Deswegen haben wir eine Erhöhung der Beträge im Wahlprogramm verankert und werden uns auch im nächsten Bundestag dafür einsetzen.
--- Team Paus ---