Frage an Lisa Paus von Heike R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Paus,
es tut mir leid, aber "Versicherungen" der Groko Politiker zur finanziellen Situation Deutschland schenke ich keinen Glauben mehr.
Ich möchte Sie, als Volkswirtin, um Ihre persönliche und ehrliche Antwort bitten.
Ich werde demnächst in Rente gehen. Was wird aus den Betriebsrenten, falls die finanzierenden Pensionsfonds "schlapp machen", den diese waren ja durch die EU Zinspokitik schon vor Corona massiv angeschlagen.
quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/pensionskassen-niedrigzins-krise-haftung-arbeitgeber/
Die Thomas Cook Pleite hat gezeigt, dass die Ausfallversicherung nicht gereicht hat.
Wer haftet eigentlich, wenn bei einem worst case szenario der Einlagerungssicherungsfonds der Banken nicht reichen sollte? Diese Frage habe ich mir schon oft gestellt und im netz keine Antwort gefunden.
Sehr geehrte Frau Paus,
noch eine ganz allgemeine Frage zum Thema Glaubwürdigkeit.
Ist eine ggf. Fehl-/Teil-Falschinformation der Bevölkerung durch eine Regierung in einer Demokratie akzeptabel?
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
wie Sie machen sich derzeit viele Menschen Sorgen, wie es angesichts der schnell zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus und den wichtigen, aber einschneidenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung für die Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch an den Aktienmärkten und mit den Renten weitergehen wird. Die Bundesregierung tut gerade – mit Unterstützung von uns Grünen und der übrigen demokratischen Fraktionen des Bundestages - ihr möglichstes, um betroffene Menschen und Unternehmen zu unterstützen.
Und auch auf europäischer Ebene wird schon einiges getan, um die Folgen für Unternehmen und den Finanzsektor abzumildern. Besonders die Europäische Zentralbank hat mit der Verkündigung ihres milliardenschweren Anleihekaufprogramms beherzt eingegriffen und klar gemacht, dass sie zur Stabilisierung des Finanzmarkts und der Eurozone als Ganzes bereitsteht. Wir Grünen hoffen, dass sich die Fehler aus der letzten Finanzkrise nicht wiederholen und diesmal nicht nur die Geldpolitik, sondern auch die nationalen Mitgliedstaaten europäisch koordinierte Maßnahmen ergreifen und solidarisch zusammenstehen.
Nach den schweren Einbrüchen der letzten Tage und Wochen, scheinen die Aktienmärkte sich gegenwärtig wieder ein wenig zu erholen. Ob dies von Dauer ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Deswegen ist es wichtig, die Entwicklungen und auch deren Auswirkungen auf die betriebliche und private Altersvorsorge genau zu beobachten.
Als krisenfest erweist sich in solchen Zeiten immer die gesetzliche Rentenversicherung, da sie unabhängig vom Auf und Ab des Finanzmarkts ist. Deswegen haben wir Grünen immer betont, dass die gesetzliche Rentenversicherung für uns die mit Abstand wichtigste Säule der Alterssicherung darstellt. Wer über viele Jahrzehnte für das Alter vorsorgt, braucht und will die Sicherheit, dass sich die Vorsorge im Alter auch auszahlt. Deshalb sollte das Rentenniveau nicht weiter sinken. Außerdem setzen wir uns dafür ein, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung weiterzuentwickeln, in die alle Bürgerinnen und Bürger und alle Einkunftsarten einbezogen werden. Das hätte eine positive Wirkung auf Beitragssatz und Rentenniveau und könnte die Abhängigkeit von privater oder betrieblicher Altersvorsorge – und damit von den Entwicklungen auf den Finanzmärkten – reduzieren.
Was die Sicherheit der Einlagen anbelangt, so verfügt Deutschland über eines der leistungsfähigsten Einlagensicherungssysteme weltweit. Im Falle einer Bankpleite hat in Deutschland bisher kein Sparer auch nur einen einzigen Euro verloren. Alle Banken sind nach dem Einlagensicherungsgesetz verpflichtet, ihre Einlagen durch Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung oder durch ein amtlich anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem zu sichern. Die Mitgliedschaft in einem dieser Einlagensicherungssysteme ist Voraussetzung dafür, dass ein Institut zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird.
Die Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungsgesetz garantiert dem Kunden, dass seine Einlagen pro Institut bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt sind.
Private Banken und Bausparkassen sind der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), einer Tochtergesellschaft des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB), angeschlossen. Für öffentliche Banken (z.B. Förderbanken) wurde die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ), die eine Tochtergesellschaft des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ist, mit der Aufgabe einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung betraut. Die genannten gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen finanzieren sich durch jährliche Beiträge der ihnen zugeordneten Institute, die in den jeweiligen Beitragsverordnungen geregelt sind. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, erheben die Entschädigungseinrichtungen Sonderbeiträge bei Ihren Mitgliedsinstituten. Unter gewissen Voraussetzungen können sie zudem Kredite aufnehmen.
Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken gehören den anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystemen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) bzw. des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) an. Auch die institutsbezogenen Sicherungssysteme finanzieren sich über Beitragszahlungen, die in den jeweiligen Satzungen der institutsbezogenen Sicherungssysteme geregelt sind. Auch die Satzungen sehen im Bedarfsfall die Erhebung von Sonderbeiträgen der angeschlossenen Mitgliedsinstitute sowie die Möglichkeit der Kreditaufnahme vor.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BaFinVerbraucherschutz/Schieflage/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Paus