Frage an Lisa Paus von Hans-Gerhard K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Paus,
Kooperation ist viel besser als Konfrontation. Und die funktioniert am besten, wenn sich die Partner auf Augenhöhe begegnen. Doch fällige Honorare für nicht materialisierte Planungsleistungen könnnen nicht mit Sicherungshypotheken besichert werden.
Bei dieser gedanklichen Anregung handelt es sich um das Besicherungsrecht der Architektenleistungsphasen 1 bis 6 vor der Anlieferung von Baumaterialien.
Obwohl es für diesen Fall des Besicherungsbedarfs den § 648 a BGB gibt, kann man als Architekt mit einer Bürgschaftsforderung in den Leistungsphasen 1 bis 4 bei keinem Bauherrn Sympathiepunkte für die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 sammeln.
Fordert der Architekt während der ersten beiden Leistungsphasen eine Bürgschaft, werden die folgenden Planungsstufen nicht mehr abgerufen. So werden die ökonomischen Risiken der Projektentwickler der besagten Leistungsphasen im Bedarfsfalle bei nicht erzielten Finanzierungen oder bei Betreiberabsagen auf die Architektenschaft abgeladen.
Hätte der Architekt kurz vor oder kurz nach Abgabe der Genehmigungsplanung die Möglichkeit, mit einer einstweiligen Verfügung eine Sicherungshypothek in das Grundbuch einzutragen, wäre das Honorar gesichert und es herrschten klare faire Verhältnisse.
Der § 648 BGB müßte um einen 3. Absatz ergänzt werden, in dem alle Planenden ebenso wie die Bauenden erfasst werden. Dies entspräche dann auch dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, siehe Art. 3 (1).
Könnten Sie sich dafür im Bundestag einsetzen?
Sehr geehrter Herr Kauschke,
bei Architekten und Ingenieuren hat in den letzten Jahren ein massiver Preisverfall stattgefunden, deshalb unterstützen Bündnis 90/Die Grünen die Forderung nach einer qualitätssichernden Honorierung der wachsenden Aufgaben von Architekten und Ingenieuren.
Die kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure wird Einfluss auf die Vertragsgestaltung der planenden Berufe haben. Dennoch sehen wir Grüne die Notwendigkeit, die geltenden Regelungen zur gesamtschuldnerische Haftung der planenden Berufe im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht zu überarbeiten.
Wir setzen uns ein für faire, auf Qualität ausgerichtete Vergabepraxis, klare Haftungsregeln und die Aufnahme sogenannter Beratungsleistungen in die Honorarordnung. Ein angemessenes Verhältnis zwischen Planungsleistung, Haftung und Honorar der Architekten und Ingenieure muss gewährleistet werden. Ob dafür der von Ihnen vorgeschlagene Weg über eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein geeignetes Element ist, um diese Ziele zu erreichen, kann ich in den Tagen vor der Bundestagswahl nicht abschließend beurteilen, unterstütze aber in jedem Fall eine Prüfung ihres Vorschlags.
Herzliche Grüße
Lisa Paus