Frage an Lisa Paus von Thomas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Paus,
in einem Antrag vom 20.05.2010 forderte die Fraktion der Grünen, dass auch Freiberufler Gewerbesteuern zahlen sollen.
Freiberufler gelten nach dem EStG nicht als Gewerbetreibende und unterliegen folglich nicht der Gewerbesteuer. Werden sie in der Rechtsform einer Partnerschaft betrieben, was der Regelfall ist, unterliegen vielmehr sämtliche der erzielten Einkünfte der Besteuerung beim jeweiligen Partner bzw. Gesellschaft. Eine Lücke in der Besteuerung besteht daher nicht.
Im Falle der Führung der Geschäfte in der Rechtsform einer GmbH, was v.a. bei größeren Steuerberatungspraxen und Anwaltssozietäten häufig der Fall ist, unterliegen die Gewinne kraft Rechtsform der Gewerbesteuer. Die Gesellschafter können dann die Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuerlast anrechnen lassen.
Ich kann daher Ihre Argumentation nicht nachvollziehen, dass hier eine Lücke bzw. eine sonstige ungerechte Behandlung vorliegt. Könnten Sie mir dies unter Bezugnahme auf meine obigen Ausführungen genauer erläutern?
Darüber hinaus wäre es m.E. ein völliger Bruch der Systematik des deutschen Steuerrechts, wenn Freiberufler der Gewerbesteuer unterworfen würden. Wie würden Sie dies gesetzlich umsetzen wollen und welche Auswirkungen für andere Einkunftsarten sehen Sie?
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Gauss
Sehr geehrter Herr Gauss,
Ihre Ausführungen zur steuerlichen Belastung von Freiberuflerinnen und -beruflern sind vollkommen richtig. Die von Ihnen angesprochene Formulierung im Antrag bezog sich daher auch nicht auf die Höhe der Steuerlast für Freiberuflerinnen und -berufler. Vielmehr ging es darum, den Zusammenhang zwischen den kommunalen Einnahmen und Ausgaben zu bewerten. Die kommunale Gewerbesteuer wird auch durch Ausgaben begründet, die Kommunen im Zusammenhang mit der Pflege des Wirtschaftsstandortes entstehen. Von diesen kommunalen Investitionen profitieren aber nicht nur Betriebe gewerblicher Art.
Damit auch Kommunen mit einem geringen Anteil von Gewerbebetrieben über die nötigen Investitionsmittel für den Wirtschaftsstandort verfügen, soll die grüne kommunale Wirtschaftsteuer auch für Freiberuflerinnen und -berufler gelten. In der Regel führt dies auch zu keiner steuerlichen Mehrbelastung. Denn Steuerpflichtige können auch zukünftig die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Dies bedeutet natürlich geringere Einkommensteuereinnahmen, die jedoch vor allem Bund und Länder betreffen.
Die Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht hätte darüber hinaus Vorteile für die Wirtschaft. Die bislang bestehenden Abgrenzungsprobleme und Sonderregelungen bei der Erhebung der Gewerbesteuer könnten entfallen. Darüber hinaus wird die Systematik des deutschen Steuersystem verbessert, da es rechtsformneutraler wird.
mit freundlichen Grüßen,
Lisa Paus