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Lisa Paus
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Frage von wolfgang r. •

Frage an Lisa Paus von wolfgang r. bezüglich Familie

Zum Thema Kindergeldlüge:
Ab Beginn dieses Jahres wurde die Entlastung der Familien,mittels Anhebung des allen zustehenden Kindergeldes um 20,-€,erweitert.Warum erhalten jene sog. "Hartz4-Familien" diese Entlastung nicht.Wie bekannt,wird zunächst Kindergeld gezahlt,dann aber prompt als "Kindeseinkommen" bei der Bemessung der Alg.II-Grundversorgung "angerechnet". Es wird also dem Kind gleich wieder genommen.Die vorgesehene "Entlastung der Familie ggü. Kinderlosen",(so der Tenor der Kindergeldkasse),erfährt stattdessen der zu seiner Leistung verpflichtete Alg.II-Leisungsträger,(sog. "JobCenter").Wie ist dieses Verhalten rechtlich vereinbar,wenn das eine Gesetz die Wirkung des anderen aushebelt...?

Für eine Antwort und Ihre damit verbunden Mühen bin ich sehr dankbar.

P.S. Ihre Kollegin von der SPD möchte scheinbar darauf nicht antworten...

Mit herzlichen Grüssen ,(auch an die Badensche Str.)
Wolfgang Riese

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Riese,

Sie haben Recht, unser derzeitiges Familienfördersystem ist nicht nur ungerecht und extrem kompliziert, es verhindert vor allem Kinderarmut nicht in ausreichendem Maße. Bei der Erhöhung des Kindergeldes im Rahmen des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes bleibt die schwarz-gelbe Koalition bei ihrer Klientelbedienung. Bestverdienende bekommen über 400 Euro mehr pro Jahr, Normalverdiener etwa 200 Euro. Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, kriegen für ihre Kinder überhaupt nichts. 1,8 Millionen Kinder in Deutschland sind der christlich-liberalen Koalition also egal.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt mit seinem Urteil die Grundlage für die Berechnung der Regelsätze gerade von Kindern für verfassungswidrig und gibt der Regierung Zeit bis Ende des Jahres die Regelsätze in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu zu berechnen. Wir schließen uns dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an und finden es ebenfalls grundfalsch, Kindern lediglich einen abgeleiteten Bruchteil des Satzes der Erwachsenen zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung muss jetzt sofort handeln. Es genügt nicht, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Regelsatz neu zu berechnen. Eine Neuberechnung dauert Monate, die Betroffenen brauchen aber jetzt Hilfe. Wir fordern, den Regelsatz für Erwachsene auf mindestens 420 Euro zu erhöhen. Auch Kinder und Jugendliche benötigen jetzt mehr Geld. Alle seriösen Berechnungen gehen davon aus, dass sie abhängig vom Alter zwischen 280 und 360 Euro im Monat benötigen.

Wenn wir Kinderarmut nicht sofort stoppen, wird dies auch zu Lasten der künftigen Generationen gehen. Deshalb streben wir Grünen ein Modell einer umfassenden Kindergrundsicherung an, welches die Kinder in den Mittelpunkt rückt und ihre Bedarfe deckt. Die grüne Kindergrundsicherung ist die klare Alternative zum familienpolitischen Schlingerkurs der großen Koalition. Nach dem Konzept der Bundestagsfraktion wird das heutige ungerechte Verhältnis umgekehrt. Künftig bekommen Familien mit niedrigem Einkommen deutlich mehr, je nach Einkommenssituation bis zu 330 Euro pro Kind. Eltern mit sehr hohen Einkommen müssen vor allem in Alleinverdienerehen Einkommensverluste hinnehmen. Dort, wo zusätzliche spezifische Bedarfe nicht durch die pauschalierte Leistung Kindergrundsicherung gedeckt werden, besteht Anspruch auf zusätzliche Hilfen oder Förderung (Wohngeld, Mehrbedarf Alleinerziehende, Kinder mit Behinderung etc.).
Die Leistung wird bedingungslos, also ohne Bedarfsprüfung ausbezahlt. Sie ist somit diskriminierungsfrei und daneben wird auch noch der bürokratische Aufwand merklich reduziert. Verdeckte Kinderarmut wird damit faktisch abgeschafft.
Durch die Teilbesteuerung der Leistung und die Abschaffung verschiedener steuerlicher Begünstigungen, kommt es zu einer deutlichen Umverteilung von Höchstverdienern zu unteren und mittleren Einkommen sowie von Kinderlosen zu Personen mit Kindern. Wir finden das gerecht, denn uns ist jedes Kind gleich viel wert, und Kinder haben ein Recht auf eine Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Paus

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