Unterstützen Sie den Verbotsantrag gegen die AfD?
Spätestens die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags hat gezeigt: wenn die Faschistische AfD Macht bekommt wird Sie sie auch nutzen und konstitutionelle Bestandteile der Demokratie missachten.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie wissen, steht die Einbringung eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags zu einem solchen Verfahren kurz bevor. Ich unterstütze dieses Vorhaben nachdrücklich.
Die AfD zeigt immer deutlicher, dass sie verfassungsfeindliche und menschenverachtende Ziele verfolgt. In ihren Reihen gibt es immer wieder erschreckende Äußerungen, die Migranten und Muslime pauschal als "Parasiten" oder "Invasoren" bezeichnen und eine "Remigration" fordern. Der Verfassungsschutz stuft die Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits als gesichert rechtsextrem ein. Andere Teile der Partei stehen als Verdachtsfälle unter Beobachtung.
Für mich zeigt sich klar, dass die AfD nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern auch zunehmend die Strukturen besitzt, um diese durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall der NPD deutlich gemacht, dass Parteien verboten werden können, wenn sie die Macht haben, ihre verfassungswidrigen Ziele zu verwirklichen. Bei der Landtagswahl in Thüringen wurde der gesichert rechtsextreme Landesverband der AfD mit 32,8 % der Stimmen stärkste Kraft. In Sachsen wählten 30,6 % den rechtsextremen Landesverband. Die Bedrohung durch die AfD ist nicht länger abstrakt, sondern erfordert jetzt eine entschiedene Antwort.
In Thüringen hat die AfD gezeigt, wie sie demokratische Prozesse bewusst stört und missbraucht. Bei der konstituierenden Sitzung des Landtags blockierte der AfD-Alterspräsident den ordnungsgemäßen Ablauf und nutzte seine Rolle, um das Parlament und die Demokratie zu diskreditieren. Es handelte sich dabei um eine gezielte Provokation, die darauf abzielte, demokratische Institutionen zu untergraben. Dieses Verhalten ist ein weiteres klares Zeichen dafür, dass die AfD antidemokratische Ziele verfolgt und nicht davor zurückschreckt, diese zu verwirklichen.
Natürlich ist ein Parteiverbot ein starkes Mittel, das mit Bedacht angewendet werden muss. Doch wenn wir es jetzt nicht nutzen, wann dann? Die AfD stellt eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie dar, und wir können als Rechtsstaat nicht zusehen, wie eine Partei, die rassistische und antisemitische Ideologien verbreitet, noch dazu staatlich mitfinanziert wird.
Ein solches Verbotsverfahren birgt das Risiko, dass es scheitern könnte, doch selbst ein gescheitertes Verfahren hätte eine klare Signalwirkung – es wäre ein Warnschuss für die AfD und ein Zeichen, dass der Rechtsstaat seine Grenzen zieht, wenn es um die Verteidigung der Demokratie geht.
Der Antrag, der im Bundestag beraten werden soll, stellt kein politisch motiviertes Parteiverbot dar. Vielmehr sind es politische Erwägungen, die einem Verbotsverfahren bislang im Wege stehen. Der Bundestag macht lediglich den Weg nach Karlsruhe frei. Wir müssen es den Verfassungsrichter*innen ermöglichen, ihre Arbeit zu machen. Denn nur sie können unabhängig und faktenbasiert feststellen, ob die AfD verfassungswidrig ist und deshalb verboten werden muss.
Ein Verbot allein wird das Problem mit Rechtsextremismus in Deutschland sicherlich nicht lösen, aber es wäre ein notwendiger Schritt, um die fortschreitende Radikalisierung zu stoppen. Es braucht zudem eine starke, demokratische Zivilgesellschaft und attraktive politische Angebote, um die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden. Wir sind verpflichtet, die Menschenwürde zu schützen und die verfassungsmäßige Ordnung zu verteidigen – für alle, die von der Hetze und dem Hass dieser Partei betroffen sind.
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!
Mit besten Grüßen
Lisa Badum