Als verantwortungsvoller intelligenter PVanlagenbesitzer habe ich die Anlage grösser gebaut, warum werde ich durch die Politik jetzt diskriminiert&finanziell benachteiligt? Rechtstaatlichkeit=Unrecht?
Sehr geehrte Frau Badum,
ich habe mir eine max.grosse PVanlage mit Speicher angeschafft die mir den Haushalt, 1Wärmepumpe&bis auf 2-4 Monate auch bis 2Elektroautos mit Strom versorgen kann. Meine Anlage wird besonders im Sommer deutlich mehr Strom erzeugen, sodass ich diesen gerne einspeise.
Wie kann es in einem Rechtsstaat sein, das Teileinspeiser diskriminiert&finanziell deutlich benachteiligt werden indem sie von einer schon zu geringen Volleinspeiservergütung deutliche Abschläge in Kauf nehmen müssen. Wie kann es sein, das es für PVerzeuger die keine Investoren sind, die aber dafür ein ökologisches Gewissen haben&verantwortungsvoll handeln mit derart geringen Einspeisevergütungen abgespeist werden? Anstatt einen vernünftigen Kostendeckende Tarif gibt >15ct gibt es gleich 6 nicht kostendeckende wobei insbesondere die der Teileinspeiser viel zu gering sind. Sind Volleinspeiser etwas besseres? Mit solchen Benachteiligungen bekommen sie die Energiewende nie vernünftig&zügig hin!
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Eigenverbrauch und Mieter*innenstrommodelle müssen weiter gestärkt werden. Dennoch wollen wir, dass die Dächer und die zur Verfügung stehenden Flächen so genutzt werden, dass sie einen möglichst hohen Beitrag zur Dekarbonisierung unseres Energiesystems zu leisten. Deswegen haben wir uns in der Ampel-Koalition für einen Weg entschieden, der die Bedingungen für den Eigenverbrauch verbessert und Volleinspeisung im Besonderen anreizt. Dabei war es uns wichtig, dass die Anlagenkombination (sog. Split) und der Wechsel zwischen Teil- und Volleinspeisung einfach möglich sind.
Darüber hinaus haben wir eine Reihe von Verbesserungen umgesetzt, von denen sowohl Voll- als auch Teileinspeiser*innen profitieren: PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt sind künftig steuerbefreit. Die EEG-Umlage entfällt und die Degression wird vorübergehend ausgesetzt. Die Spitzenkappung bei kleinen PV-Anlagen, die so genannte "70-Prozent-Regelung", haben wir gestrichen. So amortisieren sich die Investitionskosten auch bei Teileinspeisung künftig deutlich schneller.
Ein erfolgreicher Erneuerbaren-Ausbau wird sich im Ergebnis auch daran messen, dass er langfristig tragfähig, d.h. auch dauerhaft finanzierbar, ist. Wenn Sie für den Strom der PV-Anlage auf Ihrem Dach eine feste Einspeisevergütung erhalten, so verkaufen Sie den Strom an Ihren Netzbetreiber. Dieser Netzbetreiber wiederum verkauft den EEG-Strom an der Börse. Den Erlös darf er nicht behalten, sondern muss ihn auf das sogenannte EEG-Konto einzahlen, von dem die Förderzahlungen an die Anlagenbetreiber*innen ausbezahlt werden. Je mehr Geld auf dem EEG-Konto vorhanden ist, desto weniger staatliche Zuschüsse sind notwendig. Das entlastet die Steuerzahler*innen.
Der Energiemarkt unterliegt aktuell einer ungeheuren Dynamik, dem die Vergütungssätze nicht eins zu eins gerecht werden können. Eine feste Einspeisevergütung ist ärgerlich, wenn die Strompreise gerade deutlich höher sind. Aber: Die feste Einspeisevergütung schützt, falls Strompreise an der Börse sinken. Sie gibt Planungssicherheit.
Um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen, muss Dach-PV wieder deutlich attraktiver werden. Die aktuellen Zubauzahlen bestätigen, dass wir dafür die richtigen Grundlagen gelegt haben.
Mit besten Grüßen
Lisa Badum