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Linda Heitmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Norbert R. •

Wie sollte der Gesetzgeber auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück reagieren, das die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tagen für verfassungswidrig hält?

Sehr verehrte Frau Heitmann,

das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig.

Das Gericht sieht eine hohe Grundrechtsrelevanz, weil der Genesenenstatus und seine Dauer eine hohe Bedeutung für die Freiheit der BürgerInnen hat. Außerdem wurde nicht genügend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob es Belege dafür gebe, dass nach besagten 90 Tagen der Schutz von Genesenen vor einer Infektion ende.

Haben Sie als Volksvertreterin eigentlich interveniert, daß die Verletzung von Verfassungsrecht unverzüglich beseitigt wird? Wie haben Sie sich dafür eingesetzt, daß Genesene ihre verbrieften Grundrechte auch nach Ablauf des Genesenenstatus von 90 Tagen ausüben können?

Mit freundlichen Grüßen

N. R.
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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Die Pandemie ist für uns alle eine große Herausforderung, die sehr dynamisch ist. Die Maßnahmen, die wir treffen, basieren immer auf den aktuellsten Erkenntnisstand der seriös einzuschätzenden Forschung.

Während die ersten Studien während den ersten Wellen der Pandemie darauf hinwiesen, dass eine Infektion mit dem Virus für einen längeren Zeitraum einen ausreichenden Schutz vor einer Infektion bietet, sind neuere Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Schutz zum einen schneller nachlässt als erwartet und zum anderen nicht bei allen Virusvarianten den gleichen Schutz bietet. Als Politiker*innen sind wir dann aus meiner Sicht dazu angehalten, darauf auch schnell zu reagieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um den bestmöglichen Schutz der Bürger*innen, vor allem der vulnerablen Gruppen, zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck sollten das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut nach bestimmten medizinischen Kriterien, die Anzahl benötigter Impfungen sowie die Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten alleine entscheiden. Dies führte eben dazu, dass der Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt wurde, nachdem klar wurde, dass der bestehende Schutz nach drei Monaten keinen ausreichenden Schutz mehr bietet.

Weiterhin sind bei solchen Anpassungen neben medizinischen Aspekten auch rechtliche Gesichtspunkte zu beachten, die Beurteilung derer wiederum die Kernaufgabe der Gerichte ist. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat nun das Urteil gefällt, dass eine Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage rechtlich nicht gerechtfertigt sei. Dies gilt erst einmal jedoch nur für den Kläger.
Wie Sie es sicherlich mitbekommen haben, hat sich auch die letzte Bund-Länder-Konferenz u.a. darauf geeinigt, den Genesenenstatus nun doch auf sechs Monate zu verlängern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auf einmal der Schutz doch noch sechs Monate anhält, vielmehr ist es ein politischer Kompromiss. Denn für Ungeimpfte gelten weiterhin lediglich drei Monate. Für Geimpfte konnte der Genesenenstatus deshalb verlängert werden, weil diese aufgrund ihrer Impfung einem erheblich kleineren Risiko ausgesetzt sind, schwere Krankheitsverläufe zu erleiden.

In diesem Sinne wünsche Ihnen eine schöne Restwoche.

Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann

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