Warum werden geringe Mengen von Cannabis weiterhin strafverfolgt und warum werden weiterhin Urteile wegen Kleinstmengen ausgesprochen?
Sehr geehrte Frau Heitmann,
im Jahr 1994 hat das Bundesverfassungsgericht die Anpassungsweisung herausgegeben, im Falle von geringen Mengen Cannabis (je nach Bundesland definiert) von einer Strafverfolgung und einem Gerichtsverfahren abzusehen.
Im Zuge der Wahlen haben Ihre Partei, die SPD und die FDP den Wähler*innen versprochen, dem Thema Unrecht ein Ende zu setzen und für eine "Paradigmenwechsel" zu sorgen. Jedoch wurden seit Regierungsantritt sämtliche Verfahren wegen kleine Mengen eröffnet und auch Mitbürger*innen dafür verurteilt. Jüngst ist das nun in Halle (Saale) passiert, wo nun ein junger Erwachsener für 0,1 Gramm Anhaftungen (!) zu einer horrenden Geldstrafe und einem Eintrag ins Vorstrafenregister (Quelle: Lito Schulte, RA, Twitter) verurteilt wurde.
Was gedenken Sie, in Anbetracht, dass Sie legalisieren wollen und uns Bürger*innen entlasten sollten, dagegen zu tun?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht
Wie Sie vermutlich wissen, arbeiten wir als Ampel-Koalition derzeit an einem Gesetz, das künftig die legale kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizensierten Fachgeschäften ermöglichen soll. Ich begrüße dieses Vorhaben sehr, das selbstverständlich auch damit einhergehen wird, dass künftig der Besitz des in diesen Fachgeschäften dann erworbenen Cannabis legal sein wird. Bis dahin ist es leider nicht der Fall, dass Cannabis in Deutschland straffrei mitgeführt werden kann.
Die Strafverfolgung bei Überschreitung der derzeit noch in den Bundesländern unterschiedlich geltenden straffreibleibenden geringen Mengen obliegt den Ländern selbst. Die Strafverfolgungsbehörden dort sind qua Gesetz verpflichtet, bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat, Ermittlungen aufzunehmen. Wir arbeiten daran, dass sich durch die künftige Gesetzgebung für Cannabis die Zahl der gewaltfreien Besitzdelikte gen Null entwickelt.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann