Warum werden die THC Grenzwerte im Straßenverkehr nicht angepasst. Der derzeitige Wert entbehrt jeder wissenschaftlichen Studie und auch des Vorschlages der Grenzwertkommission von mindestens 3ng/ml.
Sehr geehrter Herr. B.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Wie bereits an anderer Stelle hier auf Abgeordnetenwatch ausführt, ist es uns durchaus bewusst, dass ein dringender Reformbedarf hinsichtlich der Regelungen zum THC-Nachweis bei Teilnahme am Straßenverkehr besteht. Auch für Medikamente anderer Art, die eine berauschende Wirkung haben können, sehe ich einen Regelungsbedarf. Ich kann Ihnen versichern, dass dies ein Punkt ist, der auch im Rahmen der geplanten legalen kontrollierten Abgabe von Cannabis mit auf der "politischen Agenda" steht.
Jedoch ist derzeit die Ausgestaltung unklar, da noch keine koalitionsübergreifende Vereinbarung diesbezüglich vorliegt. Vor einer solchen Neuregulierung sind wir angehalten, uns an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich der THC-Grenzwerte orientieren und mir persönlich ist dabei sehr wichtig, dass ein Grenzwert gewählt wird, der tatsächlich ausschließt, dass Menschen berauscht als Autofahrende am Straßenverkehr teilnehmen. Denn Verkehrssicherheit ist ein hohes Gut.
Wir sind zuversichtlich, dass wir in diesem Sinne bald eine gute Regelung finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann