Wann wird das Natur-Flächen-Gesetz verabschiedet? Was wird es in etwa beinhalten? Und lässt sich prognostizieren, ob das Flächenziel für die natürliche Waldentwicklung von 5 % auf 10 % erhöht wird?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Angesichts des dramatischen Artensterbens und sich verschärfender Flächenkonkurrenzen ist es wichtig, genügend Flächen zum Erhalt unseres Naturerbes raumordnerisch zu sichern und die für den Arterhalt notwendigen Biotopverbünde zu schaffen. Entsprechend der Flächensicherung im Wind-an-Land-Gesetz halten wir Vorranggebiete für Natürlichen Klimaschutz und Artenschutz sowie Beschleunigungsregelungen für die Genehmigung von Naturschutzvorhaben für zielführend. Zusätzlich muss die Position des Naturschutzes generell bei der Flächenakquise gestärkt werden, etwa durch Vorkaufsrechte und den Abbau von Hürden wie Gebotsdeckel in Bieterverfahren. Der Vorrang der Realkompensation bei der Eingriffsregelung muss in jedem Fall erhalten bleiben. Eine Gleichrangigkeit von Ausgleichszahlungen würde in der Praxis dazu führen, dass sich das Problem fehlender Flächen für Naturschutzvorhaben massiv verschärfen würde. Natur braucht Fläche, kein Bankkonto.
Die Frage nach dem Flächenziel für natürliche Waldentwicklung wird in der Novelle der Nationalen Biodiversitätsstrategie behandelt. Diese wird aktuell noch erarbeitet und voraussichtlich dieses Jahr vom Kabinett beschlossen. Im aktuellen Entwurf des BMUV (siehe https://dialog.bmuv.de/bmu/de/home/file/fileId/810/name/Ziele-%20&%20Ma%C3%9Fnahmenkatalog%20zur%20NBS%202030.pdf) sind für den Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung (NWE) mindestens 5% und für die Waldfläche im öffentlichen Eigentum 10% als Ziele bis 2030 definiert. Im Bundesförderprogramm klimaresilientes Waldmanagement ist für Waldflächen ab 100 ha ein Anteil von 5 % natürlicher Waldentwicklung für teilnehmende Forstbetriebe bereits verpflichtend.
Das Natur-Flächen-Gesetz ist Bestandteil des Koalitionsbeschlusses „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ vom März 2023. Daher kann man davon ausgehen, dass alle Koalitionspartner bzw. die von ihnen geführten Ministerien an einer Einigung auf einen Gesetzentwurf interessiert sind und die noch offenen Punkte der Ressortabstimmung in den kommenden Monaten geklärt und geeinigt werden.
Die fachliche Abstimmung zwischen BMUV und BMWSB (hat die Ko-Federführung inne) zu den Eckpunkten des Gesetzes ist bereits im Gange. Wie lange diese dauert und wann die Ressortabstimmung eingeleitet wird, ist nach jetzigem Stand nicht seriös abzuschätzen.
Wir Grüne werden uns auf jeden Fall auf allen Ebenen dafür stark machen, durch die Sicherung von genügend Flächen sowohl den natürlichen Klimaschutz als auch den Artenschutz zu stärken.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Linda Heitmann, MdB