Frage von Katharina M. •

Fast jeden 2. Tag ermordet ein Mann seine(Ex-)Frau, täglich werden 700 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Dabei spielen Betäubungsmittel und soziale Medien eine eskalierende Rolle. Was tun Sie dagegen?

Maßnahmen sind z.B.:

Polzeischulung, anonyme Spurensicherung, präventive Täterarbeit, einen Anspruch auf Beratung, die Einstufung von Betäubungsmittel als Waffen und die Einstufung von per Internet am Missbrauch Teilnehmenden als (Mit-)Täter sowie zusätzliche 13.000 Frauenhausplätze.

Portrait von Linda Heitmann
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Pünktlich zum Valentinstag hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Damit ist die letzte Hürde genommen und es wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für Frauen und ihre Kinder sowie Transfrauen geschaffen, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind. Das Gewalthilfegesetz ist ein frauenpolitischer Meilenstein und demokratischer Erfolg, der trotz ungünstiger Mehrheitsverhältnisse und angespannter Haushaltslage im Bundestag verabschiedet werden konnte. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nun endlich nach, was ohne den Druck der Fachverbände und der Zivilgesellschaft vermutlich nicht möglich gewesen wäre.

Was genau beschlossen wurde: Erstmalig steigt der Bund mit 2,6 Milliarden Euro in die Finanzierung von Hilfestrukturen wie Frauenhäusern ein und übernimmt gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für einen besseren Gewaltschutz. Die Länder sind durch das Gesetz verpflichtet, ihre Bedarfe zu ermitteln und das Hilfesystem bedarfsgerecht auszubauen, bevor der Rechtsanspruch im Jahr 2032 in Kraft tritt. Das Gesetz stellt sicher, dass Schutz- und Beratungsangebote künftig kostenlos und unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, dem Wohnort, dem Aufenthaltsstatus oder den Sprachkenntnissen zur Verfügung stehen. Mein Statement hierzu finden Sie auf meiner Homepage: https://linda-heitmann.de/pressemitteilung-gewalthilfegesetz-beschlossen/

Neben dem Rechtsanspruch auf fachliche Beratung und Schutzplätze bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt enthält das Gewalthilfegesetz auch andere Maßnahmen, die Sie in Ihrer Anfrage auflisten: So ist Präventionsarbeit, inkl. Täterarbeit, ebenso enthalten wie die Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems sowie des Hilfesystems mit anderen Hilfsdiensten und Behörden, den Einrichtungen des Gesundheitswesens, den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Polizei- und Ordnungsbehörden, der Justiz sowie mit Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und mit sonstigen relevanten Einrichtungen oder Berufsträgern.

Zusätzlich zum Gewalthilfegesetz hatte das grün geführte Familienministerium einen Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt, welches leider aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Koalition nicht mehr verabschiedet werden konnte. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Digitale_Gewalt.html.

Für den Paradigmenwechsel hin zur Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention haben wir Grüne sehr lange gekämpft. Uns Grünen liegt es sehr am Herzen, dass jede Frau*, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, schnell und kostenlos Hilfe erhalten muss. Nun kämpfen weiter dafür, dass alle Menschen, die von Gewalt betroffenen sind, Hilfe bekommen. Denn jeder Mensch muss sich sicher fühlen können und hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

In diesem Sinne verbleibe ich mit

zuversichtlichen Grüßen

Linda Heitmann, MdB

 

 

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