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Linda Heitmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Markus Z. •

Frage an Linda Heitmann von Markus Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Heitmann,

zum Thema Kummulieren habe ich folgende Frage:

Ist es sinnvoller ein Listenkreuz zu machen oder den obersten Grünen alle drei Stimmen zu geben oder allen Grünen die drei Stimmen zu gben, die man auf jeden Fall reinhaben machte.

Über eine schnelle Antwort freue ich mich.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Markus Zinkl

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zinkl,

danke für Ihre Frage - sie berührt einen spannenden Punkt, denn ab der nächsten Wahl haben Hamburger Wähler so viele Einflussmöglichkeiten wie nie zuvor.

Es gibt hier künftig zwei Stimmzettel zur Bürgerschaftswahl: Landeslisten und Wahlkreislisten. Über die Wahlkreislisten werden 71 Personen aus den Wahlkreisen in die Bürgerschaft gewählt, der Rest über die Landesliste.

Für beides machen Ihnen die Parteien Vorschläge - also Landeslisten und Wahlkreislisten. Und für beide Listen haben Sie jeweils fünf Stimmen, die Sie beliebig verteilen können.

Die Landesliste können Sie en Bloc, also so, wie die Partei Ihnen das vorschlägt, wählen. Dann geben Sie dieser Landesliste alle fünf Stimmen, Sie kumulieren Sie dort.

Sie bringen damit zum Ausdruck, dass Sie die von der Partei vorgeschlagene Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten für richtig halten. Wenn Sie niemanden auf der Liste persönlich kennen oder keine speziellen Präferenzen zur Parlamentszusammensetzung haben (z.B. "Ich will, dass mehr Studentinnen und Studenten im Parlament sitzen" o.ä.), dann ist es sicherlich sinnvoll, die Kreuze bei der Liste zu machen. Denn in der Regel setzt eine Partei ja die Menschen, die sie für am geeignetsten hält, nach oben.

Sie können aber auch, wie Sie das schreiben, die fünf Stimmen auf die ersten drei Namen verteilen, also etwa zwei für Platz Eins der Liste, zwei für Platz Zwei und eine für Platz Drei.

Vielleicht möchten Sie aber eben jemanden wählen, der nicht so weit oben auf der Liste steht, weil Sie bestimmte Präferenzen haben (z.B. mehr Studentinnen und Studenten in der Bürgerschaft - um bei dem Beispiel zu bleiben) - dann geben Sie diesem Namen alle fünf Stimmen.

Verteilen dürfen Sie Ihre Stimmen auch über Parteigrenzen hinweg, also wenn Sie einen Bewerber der A-Partei gut finden und eine Bewerberin der B-Partei.

Bei den Wahlkreislisten ist das System das Gleiche - mit einem Unterschied: Sie müssen Ihre fünf Stimmen auf die Bewerber verteilen und können nicht die Liste als Ganzes wählen.

Das Ergebnis dieses Wahlrechts ist, dass Sie sehr genau bestimmen können, welche Abgeordneten ins Parlament einziehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und habe nun nicht noch mehr Verwirrung gestiftet. Rechtzeitig vor den Wahlen 2012 wird es noch einmal sehr umfassende Informationen über das Wahlrecht geben, damit alle Bürgerinnen und Bürger über die Regelungen Bescheid wissen.

Mit herzlichem Gruß

Linda Heitmann

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