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Linda Heitmann
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Frage von Axel H. •

Frage an Linda Heitmann von Axel H. bezüglich Finanzen

Einen schönen guten Tag Frau Heitmann,

Die HSH Nordbank hat ein neues Vergütungsmodell vorgestellt.
Unter anderem heißt es dort:
"Die monetäre Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds ist durch den Garantievertrag der Länder auf 500.000 Euro beschränkt, solange die HSH Nordbank AG nicht dividendenfähig ist. Erst wenn dies eintritt, können in der Zwischenzeit erworbene Anrechnungspunkte für variable, erfolgsbezogene Vergütungen in tatsächliche Ansprüche umgewandelt werden"

Dazu meine Frage.
Können Vorstandsmitglieder solche "Anrechnungspunkte" auch schon dann "verdienen" wenn die HSH noch nicht dividendenfähig ist, also schon jetzt in der Krise, durch mein Steuergeld gerettet?

Wäre es so, würde das nicht bedeuten das ein Vorstand schon jetzt in der Krise 500.000 Euro + Anrechnungspunkte bekommen kann? Da Anrechnungspunkte ja offensichtlich nichts weiter als "etwas später gezahltes Bargeld" sind, bedeutet das nicht das Vorstände schon weit vor Gesundung der Bank wieder zusätzliche Prämien bekommen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Holm,

das neue Vergütungsmodell der HSH Nordbank soll sicherstellen, dass Erfolgsbeteiligungen nur bei langfristigem und nachhaltigem finanziellen Erfolg der Bank ausgezahlt werden und keinesfalls einen Anreiz zu riskantem Verhalten oder Spekulationen bieten dürfen. Deshalb wird eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - nur in Raten über einen Zeitraum von mehreren Jahren ausgezahlt.

Die noch nicht ausgezahlten Raten können zurückbehalten werden, wenn in der Zwischenzeit bisher nicht erkannte Risiken oder sogar Verluste aufgetreten sind. Der volle Betrag der vertraglich vereinbarten Erfolgsbeteiligung kann aber auch noch durch einen anderen Effekt reduziert werden. Diese Erfolgsbeteiligung wird nicht automatisch ausgezahlt, sobald die Bank wieder dividendenfähig ist, sondern nur dann in voller Höhe, wenn die Planziele der vorausgehenden Jahre, in denen die Bank noch nicht dividendenfähig war, ebenfalls eingehalten wurden. Mit den von Ihnen angesprochenen Anrechnungspunkten wird also nicht ein Anrecht auf zusätzliche oder höhere Erfolgsbeteiligungen erworben, sondern diese sind Voraussetzung, dass die Erfolgsbeteiligung ungeschmälert ausbezahlt werden kann, sobald die Bank dividendenfähig ist.

Die Idee dabei ist, auch zu Zeiten, in denen die Bank noch nicht dividendenfähig ist, einen Anreiz für Anstrengungen zur Sanierung der Bank zu geben. Dadurch entstehen aber keine eigenen Ansprüche auf Erfolgsbeteiligungen aus Verlustjahren.
Diese Regelung gilt im übrigen auch nur für neu angestellte Vorstände - also ausdrücklich nicht für die beiden alten Vorstandsmitglieder, die die Misere der HSH mit zu verantworten haben. Vier Vorstandsmitgliedern wurde aufgrund ihres Fehlverhaltens bisher gekündigt.

Ich finde es sehr bedauerlich und war selbst sehr erstaunt darüber, dass es mehr als ein Jahr nicht möglich war, diese vier Vorstandsposten für die HSH Nordbank zu besetzen, solange die Bezüge ohne jede Aussicht auf mögliche Erfolgsbeteiligungen auf 500.000 € begrenzt waren. Um die Sanierung der Bank voranzutreiben, braucht die HSH aber einen funktionsfähigen und voll besetzten Vorstand. Sonst steigt die Gefahr, dass die Steuerzahler für weitere Verluste mit weiterem Steuergeld einstehen müssen. Daher führt an dem geschilderten neuen Vergütungsmodell vermutlich leider kein Weg vorbei. Dieses setzt alle Anforderungen der Kommissionen in Deutschland und der EU um, die im staatlichen Auftrag Lehren aus der Krise ziehen sollten und darauf aufbauend Regeln für neue Vergütungssysteme entwickeln sollten. Bisher ist die HSH Nordbank die einzige Bank in Deutschland, die diese Anforderungen erfüllt.

Mit freundlichem Gruß,

Linda Heitmann

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