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Lennart Schwarzbach
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Frage von Rosa M. •

Warum sind Sie gegen die Abschaffung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz? Sie haben diese Aussage nämlich unbegründet gelassen. Meiner Meinung nach ist der Begriff veraltet und angreifend.

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Antwort von
NPD

Sehr geehrte Frau M.,

tatsächlich ist der Begriff „Rasse“ im heutigen Sprachgebrauch seltener geworden. Ihre Frage ist vor allem aus folgenden Überlegungen eine sehr gute Frage.

Das Grundgesetz wurde seit der ersten Fassung 1948 über 50 Mal geändert; regelmäßig zum Nachteil von uns Deutschen. Die „Streichung des Begriffes Rasse“ aus dem Grundgesetz halte ich für eine Mogelpackung, um erneut eine Änderung zu unseren Ungunsten vorzunehmen.

Der Begriff „Rasse“ kommt genau einmal(!) im Grundgesetz vor. Im Artikel 3 Absatz (3) heißt es:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Dieser Absatz verhindert, daß beispielsweise NPD-Mitglieder aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit ihre Arbeitsstellen oder Vereinszugehörigkeiten verlieren können.

Eine derartige Benachteiligung aufgrund einer Parteizugehörigkeit findet in der Öffentlichkeit kein Verständnis und erst recht keine Zustimmung. Über den Umweg des „Streichens des Begriffes Rasse“ könnte man auf die Idee kommen, den gesamten Absatz gänzlich zu unseren Ungunsten umzuschreiben, oder - wie in der Vergangenheit auch schon häufiger geschehen - durch einen gänzlich anderen zu ersetzen.

Somit gehe ich nicht davon aus, daß durch diese Forderung angreifende Formulierungen aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Vielmehr befürchte ich, daß der Artikel 3 Absatz (3) Grundgesetzt grundlegend geändert oder beseitigt werden soll. Dem ist entschieden entgegen zu treten.