Was tun Sie bzw. die SPD in der Regierung zum Schutz der Pressefreiheit und insbesondere dem Schutz investigativer Journalisten im Fall Assange?
Was halten sie von dem neuen Urteils gegen Julian Assange?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine freie, unabhängige und vielfältige Medienlandschaft ist das Fundament für jede funktionierende Demokratie. Journalistinnen und Journalisten sind zurecht die vierte Gewalt im Staat. Denn sie sollen Judikative, Legislative und Exekutive kritisch begleiten, ja überwachen, informieren und eben auch über mögliche Verfehlungen und Missstände aufklären. Daher ist die Pressefreiheit eines unserer höchsten Güter und deshalb ist die Arbeit von Medienschaffenden durch Artikel 5 des Grundgesetzes besonders geschützt.
Leider müssen wir zunehmend Angriffe und Drohungen gegen Medienschaffende beobachten, die beispielsweise von Demonstrationen und Kundgebungen berichteten. Das ist absolut nicht hinnehmbar. Es ist wichtig, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei, sicher und möglichst unabhängig ausüben können.
Über mehrere Jahre hinweg war Julian Assange schweren Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt - wie wir u.a. in der Medienberichterstattung erfahren konnten. UN-Sonderbeauftragter Nils Melzer nennt das klar psychologische Folter. Daher bietet sich eine Begnadigung von Herrn Assange schon alleine aus Humanität an. Eine Auslieferung vom WikiLeaks-Gründer an die USA, wo ihm ziemlich sicher kein faires Verfahren und bis zu 175 Jahre (!!!) Haft drohen, gefährdet nicht nur dessen Leben, sondern hätte zudem Präzedenzcharakter für Medienschaffende und Whistleblower:innen weltweit. Wenn Whistleblower:innen strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, gehören sie geschützt und nicht bestraft.
Vergangene Woche konnte die neue Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am Rande des G7-Außenministertreffens auch mit ihrer britischen Amtskollegin darüber sprechen. Aber grundsätzlich gilt selbstverständlich für die Bundesregierung, dass in einem Rechtsstaat die Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu achten sind, ganz gleich, ob diese im Einzelfall persönlich für richtig oder für falsch gehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Leni Breymaier