Frage an Lencke Wischhusen von Norbert W. bezüglich Umwelt
Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?
Mit freundlichem Gruß, N. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte. Wir Freie Demokraten sind ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2013 für den Erhalt der Kaisenhäuser unter der dort beschriebenen Voraussetzung, dass das gesamte Plangebiet sein Gepräge als Gebiet zu Erholungszwecken wahrt. Wir stehen auch dafür ein, dass bei den nicht mehr sanierfähigen Kaisenhäusern die Vereine bei der Beseitigung kostenmäßig vom Land Bremen voll entlastet werden - aus denselben Gründen, die Sie auch schon erwähnt haben.
Dass die Verwaltung „mauert“, hat einer unserer Deputierten persönlich erleben dürfen. Er ist selbst Sohn von Kaisenbewohnern und hat inzwischen aufgegeben, das Haus und Grundstück noch zu halten. Die Verwaltungsmitarbeiter haben kein Interesse an einer konstruktiven Lösung, wie Sie sie beschreiben und wir uns wünschen.
Viele Grüße!
Lencke Steiner