Frage an Lena Strothmann von Ingo B. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Strothmann,
ist es Ihrer Meinung nach Sozial, wenn ein Selbständiger mit seinem Firmenwagen zu einem Kunden fährt und er diese Kosten voll von seinem Einkommen absetzen darf - dagegen ein nichtselbständig Beschäftigter die Anfahrtskosten zu seinem Arbeitgeber nur eingeschränkt steuerlich gelten machen kann?
Kürzlich habe ich in der Zeitung gelesen, dass ein großer Teil der Neuwagenkäufe Dienstfahrzeuge sind und diese Dienstwagenkäufe Milliarden Euro steuerreduzierend wirken.
Auf mich als Angestellter wirkt das so als wenn es in Deutschland Menschen erster Klasse (Unternehmer) und Menschen zweiter Klasse (Angestellte und Arbeiter) gibt.
Wie bitte erklären Sie sich den steuerlichen Unterschied bei beruflich genutzten Fahrzeugen?
Mit freundlichem Gruß aus Bielefeld
Ingo Buntrock
Sehr geehrter Herr Buntrock,
zum einen stehen sich hier nicht Selbständige und Arbeitnehmer gegenüber, sondern auch gerade viele Arbeitnehmer bekommen von ihren Arbeitgebern Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Zum anderen investieren Selbständige, die Firmenwagen anschaffen, direkt in ihr Unternehmen. Es ist Grundlage unserer Steuersystematik, dass Investitionen bei Wirtschaftsgütern abgeschrieben werden können, da sie sich Gewinn mildernd auswirken, aber zur Ausübung der Arbeit und letztlich zur Sicherung der Arbeitsplätze unverzichtbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Lena Strothmann